Förderung
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Deutschland

Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft

Anträge sind ab 15.02.2024 wieder möglich.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert Maßnahmen von Unternehmen zur Minderung des Energie- und Ressourcenbedarfs sowie zur Reduzierung der Kohlendioxid-Emissionen in Deutschland. Das Förderprogramm "Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft" ist in sechs Module aufgetielt.

Was wird gefördert?

  • Querschnittstechnologien - Zuschuss oder Kredit mit Teilschulderlass (Modul 1)
  • Prozesswärme aus erneuerbaren Energien - Zuschuss oder Kredit mit Teilschulderlass (Modul 2)
  • Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software - Zuschuss oder Kredit mit Teilschulderlass (Modul 3)
  • Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen - Zuschuss oder Kredit mit Teilschulderlass (Modul 4)
  • Transformationskonzepte - Zuschuss (Modul 5)
  • Elektrifizierung von Kleinst- und kleinen Unternehmen - Zuschuss, Kredit mit Tilgungszuschuss (Modul 6, neu seit 1.5.2023) 

Wer kann mitmachen?

Antragsberechtigt mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland sind:

  • private Unternehmen
  • kommunale Unternehmen
  • freiberuflich Tätige, wenn die Betriebsstätte überwiegend für die freiberufliche Tätigkeit genutzt wird
  • Contractoren, die in dieser Richtlinie genannte Maßnahmen für ein antragsberechtigtes Unternehmen durchführen

Voraussetzungen für die Förderung

  • Gefördert werden Maßnahmen, die auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden.
  • Nutzungspflicht über mindestens drei Jahre
  • Der Zuwendungsempfänger muss schriftlich bestätigen, dass er in der Lage ist, den gesamten Eigenanteil zu tragen

Weitere Voraussetzungen findet man in der entsprechenden Richtlinie.

Verfahren

Beantragung über BAFA (Zuschuss)  oder KfW (Kredit)
Beantragung Energieeffizienzwettbewerb über VDI/VDE Innovation + Technik GmbH (VDI/VDE-IT)

Allgemeine Erstauskünfte (Montag - Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr)
Hotline: 0800 0115 000

Art und Form der Zuwendung

Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen

Förderfähig sind die Investitionsmehrkosten inklusive Nebenkosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Umsetzung des beantragten Projekts stehen, notwendig und angemessen sind, sowie die Kosten für die Erstellung oder Bestätigung des geforderten Einsparkonzepts.

Höhe der Förderung:

  • Modul 1: Für Querschnittstechnologien 30 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 200.000 Euro pro Vorhaben
  • Modul 2: Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien werden mit 45 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert 
    KMU erhalten zusätzlich einen Bonus in Höhe von zehn Prozentpunkten auf die förderfähigen Kosten
  • Modul 3: Mess-, Steuer- und Regelungstechnik werden mit 30 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert
    KMU erhalten zusätzlich einen Bonus in Höhe von zehn Prozentpunkten auf die förderfähigen Kosten
  • Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierungen werden mit bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert;  Abwärmeerschließungen zur außerbetrieblichen Nutzung werden mit bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert.
  • Modul 5: Die Erstellung von Transformationskonzepten wird mit bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert (max. 80.000 Euro pro Transformationskonzept).
  • Modul 6: Die Umstellung des Betriebs von Anlagen mit fossilen Energieträgern auf den Betrieb mit elektrischem Strom wird mit bis zu 33 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert (max. 200.000 Euro pro Vorhaben).

KMU werden in allen Modulen besonders gefördert und erhalten zusätzlich einen Bonus in Höhe von zehn Prozentpunkten auf die förderfähigen Kosten.

Die maximale Förderung ist auf einen Betrag von 500 Euro pro jährlich eingesparte Tonne Kohlendioxid begrenzt  (bei KMU 900 Euro). Der Höchstbetrag der Investitionszuschüsse (Module 2-4) beträgt 15 Mio. Euro.

Tags
  • Investition
  • KMU