Förderung
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Baden-Württemberg

Invest BW - Förderung von Innovationen im Bereich Green Tech

Mit dem aktuellen Förderaufruf des missionsorientierten Förderprogramms „Invest BW: Förderung von Innovationen im Bereich Green Tech“ werden Projekte und Maßnahmen von Unternehmen und Start-Ups in Baden-Württemberg gefördert, die einen signifikanten Beitrag dazu leisten, den Themenfokus „Green Tech“ im Land weiter voranzubringen. Auch diesmal werden, wie schon in der Vergangenheit, für Einzel- und Verbundvorhaben separate Förderaufrufe veröffentlicht. Die Antragsstellung ist bis zum 31. März 2023, um 15 Uhr, möglich. Anträge können ab dem 13. Januar 2023 beim beauftragten Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH eingereicht werden.

 

Was wird gefördert?

Gefördert werden Vorhaben die:

  • dazu beitragen, den Energiebedarf zu senken
  • den Ausstoß von schädlichen Treibhausgasen senken
  • der Ressourcenschonung dienen oder
  • Produktions- und Wirtschaftsprozesse so optimieren, dass sie zur Verbesserung der Abwasserreinigung und/oder Abfallvermeidung beitragen und/oder dem Schutz des Landesökosystems dienen 

Wer kann mitmachen?

Antragsberechtigt sind

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • Start-Ups
  • Unternehmen der der freien Berufe
  • Forschungseinrichtungen und Hochschulen (im Verbund)

 

Alle Akteure müssen einem Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg vorweisen können. Die Vorhaben müssen bis spätestens 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Art und Form der Zuwendung

Die Gewährung der Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteils- bzw. Vollfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Die Fördersätze unterscheiden sich je nach Vorhaben:

Förderumfang:

  • Einzelvorhaben 20.000 bis 1.000.000 Euro
  • Verbundvorhaben 20.000 bis 3.000.000 Euro (pro Verbundpartner max. 1.000.000 Euro)

 

Förderquote:

  • 45 Prozent erhalten kleine Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz beziehungsweise Jahresbilanz 10 Millionen Euro nicht übersteigt;
  • 35 Prozent erhalten mittlere Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Millionen Euro beläuft;
  • 25 Prozent erhalten Unternehmen, die weniger als 3.000 Personen beschäftigen und
  • 15 Prozent erhalten alle sonstigen Unternehmen, die 3.000 oder mehr Personen beschäftigen.
  • Bei Forschungseinrichtungen können höhere Fördersätze von bis zu 100 Prozent gewährt werden

 

Weitere Informationen stehen in der Verwaltungsvorschrift (5. Art, Umfang, Höhe der Zuwendung)

https://invest-bw.de/wp-content/uploads/2022/11/Final-Invest-BW-Innovationsfoerderung-fuenfter-Foerderaufruf-VwW_barrierefrei.pdf

 

Tags
  • Umsetzung (nicht investiv)
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  • Forschung und Entwicklung
  • ,
  • Beratung
  • Großunternehmen
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  • KMU
  • ,
  • Start-up