Funding
Hängeregister mit Reitern, Reiter Fördermittel im Bildmittelpunkt
Baden-Württemberg

Spitze auf dem Land! – Technologieführer für Baden-Württemberg

Die Förderlinie „Spitze auf dem Land! – Technologieführer für Baden-Württemberg“ unterstützt zukunftsorientierte Unternehmensinvestitionen im Ländlichen Raum Baden-Württembergs. Sie zielt darauf ab, Innovationskraft in der Fläche zu sichern und Unternehmen dabei zu fördern, technologische Führungspositionen auszubauen.

What is funded

Gefördert werden Investitionen, die auf die wirtschaftliche Nutzung neuer oder verbesserter Produkte und Dienstleistungen abzielen, insbesondere im Zusammenhang mit Gebäuden, Maschinen und Anlagen. Der Fokus liegt auf Projekten, die Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie stärken.

Who can participate

Teilnehmen können kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Gemeinden des Ländlichen Raums Baden-Württemberg, deren Investitionsvorhaben von der jeweiligen Gemeinde unterstützt wird.

Funding prerequisites

Die Investition muss mindestens 200.000 Euro betragen. Alle Projekte müssen die Ziele des EFRE-Programms sowie EU-Querschnittsziele wie nachhaltige Entwicklung, Gleichstellung, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung erfüllen. Anträge müssen fristgerecht und vollständig eingereicht werden, um berücksichtigt zu werden.

Funding Procedure

  • Bewerbung über die Gemeinde: Die Gemeinde stellt den Antrag formlos beim Landratsamt.
  • Beizufügende Unterlagen: Stellungnahme der Gemeinde, Selbstdarstellung des Unternehmens, Formular zur Erhebung geplanter Zielbeiträge, Projektbeschreibung mit Kostenschätzung.
  • Prüfung: Landratsamt beurteilt die Projekte regional und leitet diese an das Regierungspräsidium weiter.
  • Auswahl: Halbjährliche Auswahl durch ein Bewertungsgremium auf Landesebene, das einen Vorschlag an das Ministerium unterbreitet.

Funding form

  • Fördersatz: Bis zu 20 % der zuwendungsfähigen Kosten für kleine Unternehmen, bis zu 10 % für mittlere Unternehmen.
  • Förderhöhe: Standardmäßig maximal 400.000 € pro Projekt, in Ausnahmefällen bis zu 500.000 € bei deutlichem Beitrag zur Kreislaufwirtschaft oder Bioökonomie.