
Förderung von Elektrolyseuren (ELY)
Mit dem vorliegenden Förderprogramm unterstützt das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg die lokale Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff durch Wasser-Elektrolyse, um bereits mittelfristig eine hinreichende Versorgung mit Wasserstoff zu erreichen und die Wettbewerbsfähigkeit der baden-württembergischen Unternehmen zu sichern. Der Fokus liegt auf dem Aufbau von Wasserstoff-Hubs in Baden-Württemberg.
Die Elektrolyseure und Wasserstoff-Hubs sollen dabei weitestgehend im Einklang mit dem regionalen Ausbau des Stromnetzes und dem regionalen Ausbau von Erneuerbaren- Energien-Anlagen (EE-Anlagen) errichtet beziehungsweise erweitert werden. Der parallele Auf- und Ausbau ist von hoher Bedeutung für die Energiewende und das Erreichen der
Klimaschutzziele in Baden-Württemberg
What is funded
- Investitionen in die Neuerrichtung von lokalen Elektrolyseuren mit integrierten Konzepten zur Herstellung von erneuerbarem Wasserstoff für die regionale Versorgung
- Investitionen in eine bedarfsgerechte Erweiterung der Erzeugungskapazität von Elektrolyseuren für zusätzliche Abnehmer von erneuerbarem Wasserstoff
- Die geförderte Erzeugungskapazität sollte in erster Linie der regionalen Versorgung mit grünem Wasserstoff dienen, bevorzugt dort, wo auch mittel- bis langfristig committete Abnehmer nicht mit einer Anbindung an das deutsche Wasserstoff-Kernnetz und an die daran angeschlossenen Verteilnetze für Wasserstoff rechnen können
- Wo kein Anschluss an ein Wasserstoff-Netz oder einen Wasserstoff-Hub möglich ist, kann ein Unternehmen, welches auf Wasserstoff angewiesen ist, die Selbstversorgung durch den Betrieb eines eigenen Elektrolyseurs anstreben.
Who can participate
- Juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts
- Natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind
- Kommunale Eigenbetriebe, Zweckverbände, kommunale Körperschaften, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Funding prerequisites
- Das Vorhaben muss im Land Baden-Württemberg durchgeführt werden.
- Die Vorhaben sollen zum 1. Dezember 2025 starten und mit einer maximalen Laufzeit von 43 Monaten grundsätzlich zum 30. Juni 2029 enden
- Bei Antragstellung muss eine entsprechende Gebietsausweisung/ein qualifizierter Bebauungsplan vorliegen, aus dem hervorgeht, dass die (Neu-)Errichtung und der Betrieb von Elektrolyseuren zulässig sind.
- Neu zu errichtende Elektrolyseure oder die Erweiterung eines Elektrolyseurs müssen eine elektrische Nennleistung von mindestens 1 Megawatt (1 MWel) aufweisen
- Die geförderten Bestandteile der Anlage müssen dem Stand der Technik entsprechen.
- Für den Netzanschluss des neu zu errichtenden Elektrolyseurs beziehungsweise des neu zu erweiternden Elektrolyseurs muss ein geeignetes Dokument des Netzbetreibers vorliegen, aus dem hervorgeht, dass der Netzbetreiber aus netztechnischer Sicht keine Einwände gegen die vorgesehene Errichtung oder Erweiterung hat
Funding Procedure
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Zur Antragstellung ist das elektronische Antragssystem „pt-outline“ zu nutzen.
In der ersten Verfahrensstufe sind Projektskizzen bis zum 15.04.2025 einzureichen.
In der zweiten Verfahrensstufe sind nach Aufforderung voraussichtlich ab August 2025 die durch den Projektträger Karlsruhe bereitgestellten Antragsformulare innerhalb von circa sechs Wochen einzureichen.
Funding form
Zuwendungen werden auf dem Weg der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Mittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens.
- Maximale Zuwendungssumme: 10 Millionen Euro pro Projekt
- Maximale Förderquote: 65% der zuwendungsfähigen Investitionskosten
Zuwendungsfähig sind die gesamten Investitionskosten, die für die Neuerrichtung von Elektrolyseuren beziehungsweise für die Erweiterung der Erzeugungskapazität von Elektrolyseuren inklusive der für den Betrieb notwendigen Balance of Plant erforderlich sind. Weitere Komponenten wie stationäre Speicheranlagen für erneuerbaren Wasserstoff und Wasserstowerden in angemessenem Umfang (etwa bis zu 30 Prozent der Gesamtausgaben) ebenfalls gefördert.