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Deutschland

Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) – Förderung von CCU und CCS

Die Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützt Unternehmen bei der klimafreundlichen Transformation der Industrie. Gefördert werden insbesondere klimafreundliche Investitionsvorhaben sowie Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben, u. a. zur Dekarbonisierung industrieller Prozesse sowie zur Anwendung und Umsetzung von CCU/CCS.

Was wird gefördert?

  • Industrie klimafreundlicher machen (Dekarbonisierung): z. B. Umstellung von Prozessen/Anlagen, damit weniger CO₂ entsteht, etwa durch Elektrifizierung oder Wasserstoff statt fossiler Energieträger
  • CO₂ nutzen oder speichern (CCU/CCS): Projekte, die CO₂ verwerten (CCU) oder speichern (CCS) - vor allem dort, wo Emissionen schwer vermeidbar sind

Wer kann mitmachen?

  • Unternehmen (z. B. KMU und große Unternehmen), die industrielle Anlagen/Prozesse in Deutschland planen, errichten oder betreiben
  • Mehrere Unternehmen gemeinsam als Konsortium (gemeinsames Projekt)

    Wichtig (v. a. Modul 2 – CCU/CCS):

  • Antragsberechtigt sind einzelne Unternehmen oder Konsortien, die Anlagen mit schwer vermeidbaren CO₂-Emissionen planen/errichten/betreiben; Konsortien bestehen aus mehreren antragsberechtigten Unternehmen

Voraussetzungen für die Förderung

  • Keine Kombination mit Klimaschutzverträgen: BIK und Klimaschutzverträge nicht kumulierbar

Verfahren

Zweistufiges Verfahren:

  1. Projektskizze einreichen (online über easy-Online)
  2. Bei Auswahl: Aufforderung zur Einreichung des förmlichen Förderantrags (Vollantrag)

Art und Form der Zuwendung

  • Eine Beihilfe innerhalb der BIK wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Anteilfinanzierung gewährt (Zuwendung). Die Zuwendung wird auf einen Höchstbetrag begrenzt. Es gelten die modul-spezifischen Regelungen zur Höhe der Förderung.
  • Die Förderung kann auf Kosten- oder Ausgabenbasis erfolgen. Es wird eine angemessene Eigenbeteiligung vorausgesetzt. Bemessungsgrundlage für die Zuwendungen sind die vorhabensbezogenen förderfähigen Kosten.
  • Ab 15 Millionen Euro Fördervolumen in Investitionsvorhaben erfolgt die Förderung auf Basis einer Kofinanzierung durch die Bundesländer (Ansprechpersonen der Bundesländer). Der Bund trägt maximal 70 Prozent der beantragten Förderung und nur unter der Bedingung, dass die 30-prozentige Landeskofinanzierung erfolgt.
Tags
Projekttyp:
  • Investition
  • ,
  • Forschung und Entwicklung