CO.VISION: Das Cross-Innovation-Programm
Kreativwirtschaft, Start-ups und KMU entwickeln gemeinsam Lösungen für die Zukunft – in fünf Zukunftsfeldern, mit Förderung von bis zu 20.000 Euro pro Pilotprojekt. Bewerbung aus allen Branchen bis 11. Januar 2026 möglich.
Was wird gefördert?
Das Programm fördert interdisziplinäre Kooperationen mit Innovationspotenzial für eine zukunftsfähige Wertschöpfung. Unterstützt werden Pilotvorhaben, die durch Zusammenarbeit von Kreativwirtschaft und weiteren Branchen praxisnahe, modellbildende Lösungen entwickeln.
Die beteiligten Unternehmen definieren eigene „Challenges“ in einem oder mehreren der folgenden Felder: Mobilität & Transport, Mensch & Gesellschaft, Materialien & Ressourcen, Maschinenbau & Robotik sowie Cyber, Service, Sicherheit. Die Themen können mehrere Felder verbinden.
Ziel ist die Stärkung branchenübergreifender Kooperationen und die Umsetzung konkreter Innovationsprojekte in Baden-Württemberg.
Mit CO.VISION erhalten Projekte finanzielle Unterstützung sowie ein begleitendes Support-Programm zur Sichtbarmachung und Weiterentwicklung.
Förderung:
Bis zu 20.000 Euro bei maximal 50 % der Projektkosten.
Begleitprogramm:
Zwei Workshops sowie eine Projektpräsentation für Austausch, Know-how, Vernetzung und Feedback.
Öffentliche Präsentation:
Zum Abschluss werden alle Projekte vorgestellt.
Dokumentation & Sichtbarkeit:
Die Vorhaben erscheinen in einem Dossier (online & Print) und werden über die Kanäle der MFG Baden-Württemberg publiziert.
Ergebnis:
Mehr Sichtbarkeit, neue Kontakte und nachhaltige Wirkung.
Wer kann mitmachen?
CO.VISION steht Innovator*innen, Kultur- und Kreativschaffenden, Kultur- und Kreativunternehmen, Start-ups, Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) aller Branchen offen – explizit erwünscht in Co-Partnerschaften, die jedoch auch innerhalb der Projektlaufzeit zusammenfinden und wachsen dürfen.
Das bedeutet:
- Jedes Projekt muss einen cross-innovativen bzw. interdisziplinären Ansatz verfolgen.
- Ein klar erkennbarer Anteil an Kreativleistungen ist gewünscht.
- Der Kreativitäts- und Innovationsgehalt muss im Antrag deutlich hervorgehoben werden.
Was mit Co-Partnerschaften bei CO.VISION gemeint ist, findet ihr hier (Kreativwirtschaft, Stärken, Kompetenzen, Innovation, Mitgestaltung).
Voraussetzungen für die Förderung
Gesucht werden innovative Pilotvorhaben, die einen anwendungsorientierten Beitrag zur Zukunftsagenda Baden-Württembergs leisten und zur Entwicklung der Zukunftsbilder 2035 beitragen. Grundlage sind klar definierte Challenges aus Forschung, Entwicklung oder Anwendung.
Mögliche Zukunftsfelder:
- Mobilität & Transport
- Mensch & Gesellschaft
- Materialien & Ressourcen
- Maschinenbau & Robotik
- Cyber, Service, Sicherheit
Gefördert werden bis zu neun Projekte, ausgewählt von einer unabhängigen Jury nach festgelegten Innovations- und Realisierungskriterien.
Bewerbungszeitraum: 9. Oktober 2025 – 11. Januar 2026
Verfahren
Die Teilnahme ist über das Online-Formular (Bewerbung, Projekt einreichen, Förderung) möglich. Pro Bewerbung muss ein spezifisches Projekt eingereicht werden. Mehrfachbewerbungen sind erlaubt.
Art und Form der Zuwendung
Alle eingereichten Projekte werden von einer unabhängigen Jury nach einheitlichen Kriterien bewertet (u. a. Innovationsgrad, Kreativität, Kooperationspotenzial, Realisierbarkeit, Wirtschaftlichkeit). Die finale Auswahl erfolgt am 16. und 17. Februar 2026.
Alle Bewerbenden erhalten die Möglichkeit, online Fragen der Jury zu beantworten; die individuellen Terminslots werden vorab mitgeteilt.
- Investition
- KMU ,
- Start-up