Förderung
Hängeregister mit Reitern, Reiter Fördermittel im Bildmittelpunkt
Deutschland

Digital GreenTech – Umwelttechnik trifft Robotik

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt mit dem neuen Förderprogramm „Digital GreenTech“ innovative Forschungsprojekte, die digitale Technologien zur Förderung nachhaltiger Lösungen in den Bereichen Klima- und Umweltschutz nutzen.
Ziel hierbei ist es durch die Nutzung von KI-basierter Robotik weitere Einsatzbereiche im gesamten Umweltsektor zu entdecken und nachhaltige Lösungsansätze zu entwickeln, um Umweltbelastungen zu verringern und den Klimaschutz zu unterstützen.

Was wird gefördert?

Im Rahmen des Förderprogramms werden die Entwicklung und die praktische Umsetzung von Lösungen auf Basis intelligenter Robotik für Anwendungen im Bereich Umwelttechnik gefördert.

Essenziell ist hierbei die Verbesserung der Anpassungsfähigkeit und der Robustheit von Robotern in komplexen und dynamischen Umgebungen durch Fortschritten im maschinellen Lernen sowie geeigneter Hard- und Softwaresystemen.

Für die jeweilige Anwendung ist der Autonomiegrad und die zielführende Mensch-Maschine-Interaktion spezifisch zu definieren und umzusetzen. Dabei ist zu berücksichtigen, wie sich die KI-basierte Robotik mit bereits etablierten Werkzeugen der Digitalisierung in der Umwelttechnik, wie dem Digitalen Zwilling, intelligenter Bild- und Objekterkennung oder „Extended Reality“-Technologien, kombinieren lässt und welche ethischen, rechtlichen und praktischen Hemmnisse auftreten.

Wer kann mitmachen?

Für die Förderung antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Einrichtungen der Kommunen, der Länder und des Bundes sowie Verbände und weitere gesellschaftliche Organisationen.

Außerdem gilt die Voraussetzung über eine Betriebsstätte, Niederlassung oder einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung und weitere gesellschaftliche Organisationen), in Deutschland zu verfügen.

Für Forschungseinrichtungen mit Grundfinanzierung besteht die zusätzliche Möglichkeit weitere projektbezogene Mittel zu beantragen, sofern sie diese von der Grundfinanzierung klar abgrenzen.

Des Weiteren werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) besonders zur Antragstellung ermutigt und müssen ihre Einstufung gemäß der KMU-Definition der EU nachweisen. Der Antragsteller erklärt gegenüber der Bewilligungsbehörde seine Einstufung gemäß KMU-Empfehlung der Kommission im Rahmen des Antrags.

Voraussetzungen für die Förderung

Gefördert werden nationale Verbundprojekte, die Partnern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Praxis zusammenbringen, jedoch keine Grundlagenforschung betreiben.

In den Projekten sollen integrierte Lösungen mit Hilfe interdisziplinär zusammengesetzter Teams erarbeitet werden. D. h.:

  • Expertinnen und Experten für Umwelttechnik und Robotik
  • Expertinnen und Experten für Informations- und Kommunikationstechnik (zum Beispiel für Sensorik, Mikrotechnik oder KI)

Dabei ist ein Koordinator zu benennen, welcher Projektskizzen einreicht und als Ansprechpartner agiert. Alle Projektteilnehmer verpflichten sich an begleitenden und evaluierenden Maßnahmen zu beteiligen und Informationen für die Bewertung des Erfolgs der Fördermaßnahme bereitzustellen.

Verfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt, bestehend aus Projektskizze und anschließendem förmlichen Förderantrag.

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 8. November 2024 zunächst Projektskizzen in elektronischer Form über „easy-Online“ vorzulegen (https://foerderportal.bund.de/easyonline).

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.

Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge ist ebenfalls die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy-Online“ (unter Beachtung der in der Anlage genannten Anforderungen) erforderlich. Es besteht die Möglichkeit, den Antrag in elektronischer Form über dieses Portal unter Nutzung des TAN-Verfahrens oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen. Daneben bleibt weiterhin eine Antragstellung in Papierform möglich.

Genaue Informationen zu den Projektskizzen und dem förmlichen Förderantrag können Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung nachlesen.

 

Art und Form der Zuwendung

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

  • Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Diese können unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben (siehe Anlage) anteilig finanziert werden. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung an den entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt.
  • Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
  • Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den durch das BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.
  • Bemessungsgrundlage für Kommunen sind in der Regel die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben. Eine Eigenbeteiligung der kommunalen Antragsteller ist erwünscht.
     
  • Die zuwendungsfähigen Ausgaben/Kosten richten sich nach den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZV)“ und/oder den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)“ des BMBF.
  • CO2-Kompensationszahlungen für Dienstreisen können nach Maßgabe der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZAV)“ beziehungsweise der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)“ als zuwendungsfähige Ausgaben beziehungsweise Kosten anerkannt werden.
  • Für die Festlegung der jeweiligen zuwendungsfähigen Kosten und die Bemessung der jeweiligen Förderquote sind die Vorgaben der AGVO zu berücksichtigen (siehe Anlage).
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