EnergizeBW – Förderaufruf Energiefahrplan
Mit dem Förderprogramm EnergizeBW unterstützt das Land Baden-Württemberg Unternehmen auf dem Weg zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Erreichung ihrer Treibhausgasziele. Dabei verfolgt das Förderprogramm einen ganzheitlichen Ansatz, bei dem unterschiedliche Themenfelder und Potenziale innerhalb eines Unternehmens gemeinsam betrachtet werden, um nachhaltige und wirtschaftlich sinnvolle Transformationsstrategien zu entwickeln.
Zur Erstellung eines ganzheitlichen Konzepts können Unternehmen bis zu drei externe Beratungsdienstleistungen für verschiedene Fachbereiche hinzuziehen. Gefördert werden insbesondere externe Beratungsleistungen zur Entwicklung und Umsetzung von Projekten zur Effizienzsteigerung, Dekarbonisierung und nachhaltigen Energieversorgung. Grundlage hierfür kann beispielsweise eine bereits durchgeführte Grobauslegung oder ein Transformationsplan sein, dies ist jedoch nicht verpflichtend.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Erstellung eines ganzheitlichen Energiefahrplans zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Reduktion von CO₂-Emissionen. Im Rahmen der externen Beratungsleistungen werden Energieeinspar- und Dekarbonisierungspotenziale systematisch analysiert und Maßnahmen zur nachhaltigen Energieversorgung entwickelt.
Berücksichtigt werden dabei insbesondere:
- Energieeffizienz- und Abwärmepotenziale
- Integration erneuerbarer Energien
- Energiespeicherlösungen
- Einbindung in bestehende Energieinfrastrukturen
- Sanierungspotenziale von Gebäuden
- Individuelle betriebliche und organisatorische Rahmenbedingungen
Der Energiefahrplan umfasst zudem die Bewertung möglicher Energie- und Treibhausgaseinsparungen, Investitionskosten sowie wirtschaftlicher Potenziale.
Wer kann mitmachen?
Antragsberechtigt sind insbesondere:
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- Große Unternehmen
- Kommunale Unternehmen
- gemeinnützige Organisationen, soziale und gesundheitliche Einrichtungen, Kultureinrichtungen oder Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Einrichtungen und Stiftungen
Voraussetzungen für die Förderung
- Der Standort des Vorhabens befindet sich in Baden-Württemberg
- Die Maßnahme dient der Verbesserung der Energieeffizienz oder der Dekarbonisierung
- Die Leistungen werden durch qualifizierte externe Dienstleister erbracht
- Mit dem Vorhaben wurde vor Bewilligung noch nicht begonnen
- Die Anforderungen der jeweiligen Förderrichtlinie werden eingehalten
Verfahren
Die Antragstellung für das Förderprogramm EnergizeBW erfolgt elektronisch über den Projektträger Karlsruhe (PTKA). Anträge können bis zum 15. Dezember 2026 eingereicht werden. Die Bearbeitung erfolgt gesammelt zu den Stichtagen 15. Juni, 15. September und 15. Dezember 2026. Nach einem Stichtag eingehende Anträge werden automatisch im nächsten Bearbeitungszeitraum berücksichtigt.
Dem Antrag sind unter anderem Angebote der beauftragten Beratungsunternehmen sowie gegebenenfalls weitere Nachweise, beispielsweise KMU- oder De-minimis-Erklärungen, beizufügen. Mit dem Vorhaben darf erst nach Bewilligung begonnen werden.
Die maximale Projektdauer beträgt 24 Monate. Nach Abschluss des Projekts müssen Verwendungsnachweis und Mittelanforderung innerhalb von drei Monaten beim Projektträger eingereicht werden.
Art und Form der Zuwendung
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen der Projektförderung. Die Höhe der Förderung richtet sich nach Art und Umfang der förderfähigen Leistungen sowie den geltenden Förderbedingungen.
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