Förderung
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Deutschland

Entwicklung und Anwendung biobasierter Additive

Im Rahmen des Förderprogramms „Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen“ werden innovative Projekte zur Entwicklung biobasierter Additive gefördert.
Ziel ist die Substitution fossiler Rohstoffe durch nachhaltige Alternativen, die vergleichbare oder verbesserte funktionale Eigenschaften bieten. Gefördert werden Forschungsvorhaben, die biobasierte Weichmacher, Antioxidantien, Biozide, Flammschutzmittel und andere funktionelle Additive für verschiedene Anwendungen entwickeln. Besondere Schwerpunkte sind die Substitution umwelt- oder gesundheitskritischer Stoffe, die Verbesserung der Recyclingfähigkeit sowie die Steigerung der Nachhaltigkeit industrieller Prozesse.

Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind eingeladen, Projektskizzen einzureichen. Einzel- und Verbundvorhaben mit starker industrieller Beteiligung werden bevorzugt berücksichtigt. Die Herstellungsverfahren können chemische, katalytische oder biotechnologische Prozesse auf Basis biogener Roh- und Reststoffe umfassen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur Entwicklung und Anwendung biobasierter Additive, die fossile Rohstoffe ersetzen und vergleichbare oder bessere funktionale Eigenschaften bieten. Der Fokus liegt auf funktionellen Additiven für Materialien, Werkstoffe, Chemieprodukte sowie Anwendungen in Bereichen wie (Bio-)Kunststoffe, Verpackungen, Schmierstoffe, Beschichtungen, Wasch- und Reinigungsmittel, Kosmetika und Medizinprodukte.

Besonders gefördert werden Vorhaben, die:

  • umwelt- und gesundheitskritische Stoffe (z. B. Phthalate) durch biobasierte Alternativen ersetzen,
  • mechanische, thermische, optische oder elektrische Eigenschaften verbessern,
  • die Recyclingfähigkeit von Produkten erhöhen,
  • neue funktionelle Eigenschaften schaffen oder bestehende verbessern,
  • chemische, katalytische oder biotechnologische Herstellungsverfahren auf Basis biogener Rohstoffe nutzen.

Ausgeschlossen sind Projekte, die sich nur mit Füll- und Zuschlagstoffen ohne funktionalen Mehrwert befassen.

Die Förderung richtet sich an Forschungseinrichtungen und Unternehmen, insbesondere KMU und mittelständische Betriebe.

Wer kann mitmachen?

An der Förderung können sich Forschungseinrichtungen, Universitäten, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen beteiligen. Besonders erwünscht sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie der Mittelstand.

Zielgruppe sind Industrieforscher sowie akademische und anwendungsorientierte Forschungsteams, die an innovativen biobasierten Additiven arbeiten.

Eine erste Kontaktaufnahme mit der FNR vor Einreichung der Projektskizze wird empfohlen.

Voraussetzungen für die Förderung

Für eine Förderung müssen die Projekte folgende Voraussetzungen erfüllen:

Themenbezug

  • Das Vorhaben muss sich mit der Entwicklung und Anwendung biobasierter Additive befassen. Die Additive sollen fossile Rohstoffe ersetzen und mindestens vergleichbare funktionale Eigenschaften bieten.
  • Projekte mit reinem Fokus auf Füll- und Zuschlagstoffe ohne funktionalen Mehrwert sind ausgeschlossen.

Technologischer Reifegrad (TRL)

  • Das Projekt muss mindestens einen Proof of Concept anstreben, also Technologie-Reifegrad TRL 3 oder höher erreichen.

Marktorientierung & Innovation

  • Die entwickelten Additive müssen eine marktkonforme Performance anstreben.
  • Ein hoher Innovationsgehalt und ein klarer Mehrwert gegenüber dem Stand der Technik sind erforderlich.
  • Das Vorhaben muss ein nachweisbares Markt- und Wertschöpfungspotenzial besitzen.

Nachhaltigkeit & regulatorische Anforderungen

  • Die Verfügbarkeit und Qualität der biogenen Rohstoffe oder Zwischenprodukte muss gewährleistet sein.
  • Nachhaltigkeitsaspekte, Recyclingfähigkeit und regulatorische Rahmenbedingungen (z. B. REACH) sind zu berücksichtigen.

Projektform & Beteiligung

  • Gefördert werden Einzel- und Verbundvorhaben.
  • Projekte mit starker Beteiligung von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft werden bevorzugt.
  • Eine angemessene finanzielle Beteiligung der gewerblichen Wirtschaft ist erforderlich.

Verfahren

Projektskizzen müssen bis zum 30. Juni 2025 über das Förderportal des Bundes eingereicht werden. Eine Kontaktaufnahme mit der FNR vor Einreichung wird empfohlen.

Details zum Ablauf des Antragsverfahrens sowie weitere Informationen sind über den „Leitfaden für das Einreichen von Skizzen und Anträgen“ und das Förderportal des FPNR sowie den Projektträger FNR (Bearbeiter: Robert Hardt; E-Mail: r.hardt@fnr.de; Tel.: +49 3843 6930-204) erhältlich. 

Art und Form der Zuwendung

Die Förderung erfolgt als Zuschuss im Rahmen des Förderprogramms „Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen“ (FPNR). Es handelt sich um eine nicht-rückzahlbare Zuwendung. Die Förderung kann sowohl für Einzel- als auch für Verbundvorhaben beantragt werden. Projekte mit starker Beteiligung von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft werden bevorzugt.

Die Fördermittel werden nach den geltenden zuwendungs- und beihilferechtlichen Vorgaben des Bundes gewährt. Die finanzielle Beteiligung der gewerblichen Wirtschaft muss dem Charakter des Vorhabens angemessen sein. Förderfähig sind sowohl anwendungsorientierte Grundlagenforschung als auch angewandte Forschung.

Die Förderung unterliegt dem Haushaltsvorbehalt, d. h., sie ist abhängig von den verfügbaren Mitteln. Die genaue Förderquote hängt von der Art des Antragstellers und den beihilferechtlichen Vorgaben ab.

Tags
  • Forschung und Entwicklung
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