
ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit
ab dem 20.02.2025
Der ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit (ERP: European Recovery Programme) ermöglicht innovativen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Einzelunternehmern und
Freiberuflern im Inland eine zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben in Deutschland. Gefördert werden auch gewerbliche Sozialunternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht.
Der Zinssatz wird aus Mitteln des ERP-Sondervermögens vergünstigt. Besonders günstige Zinsen erhalten Unternehmen für Vorhaben in deutschen Regionalfördergebieten.
Was wird gefördert?
Gefördert wird der Finanzierungsbedarf im Zusammenhang mit einem Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben.
Förderfähige Maßnahmen sind:
- Investitionen
- Betriebsmittel
- der gesamte Finanzierungsbedarf eines innovativen Unternehmens
Als innovatives Vorhaben gilt die Entwicklung neuer oder verbesserter Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen.
Als innovatives Unternehmen gelten z.B. Unternehmen mit einem überdurchschnittlichen Unternehmenswachstum, hohen Investitionen in Forschung und Entwicklung oder auch Unternehmen, die bereits eine Innovationsförderung erhalten haben.
Wann ein Vorhaben als "digital" oder "innovativ" eingestuft wird, erfahren Sie hier.
Wer kann mitmachen?
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
- mit Sitz in Deutschland
- mit Sitz im Ausland für Tochtergesellschaften, Niederlassungen, Betriebsstätten oder Filialen in Deutschland
Einzelunternehmer oder Freiberufler
- in Deutschland
- im Ausland für Tochtergesellschaften, Niederlassungen, Betriebsstätten oder Filialen in Deutschland
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der Definition der Europäischen Kommission.
Gefördert werden größere mittelständische Unternehmen, deren Gruppenumsatz 500 Millionen Euro nicht überschreitet.
Verfahren
1. Antrag vorbereiten mit dem KfW-Förderassistenten
2. Finanzierungspartner finden
3. Kredit beantragen
4. Ihr Kreditantrag wird geprüft
5. Kreditvertrag abschließen und starten
Detaillierte Informationen zur Beantragung des Kredits und des Zuschusses, sowie die Antragsformulare finden Sie hier.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte telefonisch an die KfW: Tel. 0800 539 9001
Art und Form der Zuwendung
- Kreditmindestbetrag: 25.000 Euro
- Bis zu 25 Mio. Euro pro Innovations- und Digitalisierungsvorhaben
- Bis zu 7,5 Mio. Euro pro Finanzierungsbedarf innovativer Unternehmen
- Bis zu 100 % Ihrer förderfähigen Investitionskosten und Betriebsmittel
- Auszahlung: 100 % des Kreditbetrags
- Laufzeitvarianten von 2-10 Jahren stehen zur Verfügung
- Ein individueller Zinssatz wird durch die Bank ermittelt