Europäische Zusammenarbeit in der industriellen Biotechnologie - Eureka Biotech-Call for Network Projects
Mit diesem Förderaufruf unterstützt das BMFTR innovative Projekte der industriellen Biotechnologie, die neue biobasierte Verfahren und Produkte für eine klimaneutrale, ressourceneffiziente Industrie voranbringen. Die Förderung richtet sich bundesweit an Akteure aus Wirtschaft und Forschung und ist branchenoffen angelegt.
Was wird gefördert?
Gefördert werden vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die biotechnologische Verfahren gezielt in die industrielle Anwendung überführen. Im Mittelpunkt stehen nachhaltige Bioprozesse, neuartige bioökonomische Produkte sowie Ansätze zur Nutzung alternativer Rohstoffe, insbesondere Rest- und Abfallströme sowie CO₂-basierter Rohstoffe.
Wer kann mitmachen?
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft – insbesondere auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) –, Hochschulen, außerhochschulische Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie Landes- und Bundeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben. Vorhaben sollen in der Regel im Verbund von Wirtschaft und Wissenschaft umgesetzt werden; eine Beteiligung umsetzungsstarker Industriepartner ist ausdrücklich erwünscht.
Voraussetzungen für die Förderung
Gefördert werden Vorhaben, die sich klar an industriellen Bedarfen orientieren, einen erkennbaren Beitrag zur nachhaltigen Transformation leisten und den Transfer in die praktische Anwendung unterstützen. Die Projekte sollen auf eine Erhöhung des technologischen Reifegrades abzielen und die spätere industrielle Verwertbarkeit bereits mitdenken. Zudem wird eine angemessene Eigenbeteiligung der Unternehmen an den zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt; weitere Anforderungen ergeben sich aus der Rahmenbekanntmachung sowie dem jeweiligen Förderaufruf.
Verfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Stufe ist zunächst eine Projektskizze über das elektronische Antragssystem „easy-Online“ einzureichen. Die Skizzen werden fachlich bewertet; bei positiver Begutachtung werden die ausgewählten Vorhaben in einer zweiten Stufe zur Einreichung eines förmlichen Förderantrags aufgefordert. Für die Antragstellung sind die Vorgaben der Rahmenbekanntmachung und des jeweiligen Förderaufrufs zu beachten.
Art und Form der Zuwendung
Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft erhalten in der Regel eine anteilige Finanzierung der zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten; dabei wird grundsätzlich eine angemessene Eigenbeteiligung vorausgesetzt. Hochschulen sowie Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen können – soweit sie nicht im wirtschaftlichen Bereich tätig sind – ihre zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben beziehungsweise Kosten unter Beachtung der beihilferechtlichen Vorgaben in der Regel bis zu 100 Prozent gefördert bekommen.
- Forschung und Entwicklung