Förderprogramme
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Baden-Württemberg

Förderrichtlinie Stuttgarter Klima-Innovationsfonds

Der Stuttgarter Klima-Innovationsfonds unterstützt neuartige und kreative Lösungen auf dem Weg zu einer klimagerechten Stadt, macht Stuttgart als innovative Zukunftsstadt sichtbar und fördert Transfer in die Praxis sowie Skalierung von Pilotprojekten durch Zuschüsse für vielversprechende Projekte.

Was wird gefördert?

  • Innovative Ansätze für eine klimagerechte Stadt, insbesondere transformative und interdisziplinäre Projekte, die Klimaschutz und/oder Klimafolgenanpassung fördern.
  • Innovationstypen (Beispiele): technisch, prozessual, ökonomisch, ökologisch (naturbasiert), gesellschaftlich, organisatorisch sowie Kombinationen und vollständig neue Ideen.
  • Fokus: Umsetzung innovativer Maßnahmen im Stadtraum. 
  • Förderlinien / Förderhöhen:
  • Linie I: 85.000–250.000 € 
  • Linie II: 250.000–500.000 € 
  • Linie III: #jetztklimachen-Projektförderung bis 20.000 € (beantragte Förderung)
  • Option: In Linie III kann die Jury ein Projekt auswählen, das zusätzliche Mittel erhält, sodass die Gesamtförderung bis 50.000 € steigen kann.
  • Maximale Projektlaufzeit: grundsätzlich bis 36 Monate (alle Linien).
  • Ergebnisbasierte Förderung: Auszahlung erfolgt Schritt für Schritt nach Erreichen der im Antrag definierten Ergebnisse (inkl. Ziel-Auszahlungsplan). 
  • Kickstart-Paket (KSP): strukturelle Unterstützung 5.000 € pro Förderprojekt (in Linien I/II im Budget vorzusehen; Linie III zusätzlich ohne Eigenleistung).

Wer kann mitmachen?

  • Grundsätzlich möglich: Einzelantrag oder Konsortium mehrerer zuwendungsberechtigter Organisationen. 
  • Linien I & II (vorrangig): u. a. Hochschulen / außeruniversitäre Forschung, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen/Körperschaften, Ämter und Einrichtungen der LHS – jeweils mit Sitz in Europa.
  • Linie III (#jetztklimachen): zivilgesellschaftliche Organisationen mit Sitz in Stuttgart (bei Konsortium: federführend leistungserbringende Einheit mit Sitz in Stuttgart).
  • Wichtig für alle Linien: Projektumsetzung muss im Stadtgebiet Stuttgart erfolgen (Ausnahme: darüber hinaus nur unter engen Bedingungen, s. Richtlinie). 

Voraussetzungen für die Förderung

  • Projekt muss neuartig sein bzw. bei technischen Innovationen den Stand der Technik übertreffen. 
  • Umsetzung grundsätzlich in Stuttgart (Ausnahmen nur, wenn Ergebnisse auf Stuttgart bezogen sind und Kosten anteilig).
  • Unternehmen müssen begründen, warum das Vorhaben ohne Zuschüsse nicht oder nur eingeschränkt realisiert werden kann.
  • Ausschlüsse: u. a. Unternehmen in Schwierigkeiten sowie Unternehmen mit nicht erfüllter Rückforderungsanordnung (10-Jahres-Frist).
  • Formalia: Nutzung des digitalen Antragstools, Einhaltung formaler Vorgaben, Kommunikation schriftlich/elektronisch und auf Deutsch.
  • Vorzeitiger Beginn: Ausgaben vor Bewilligung nicht zuwendungsfähig; vorzeitiger Beginn kann auf Antrag förderunschädlich genehmigt werden (Begründung erforderlich). 

Verfahren

Linien I & II: zwei Einreichzeiträume pro Jahr. Ablauf:

  1. formale Prüfung durch Abteilung Klimaschutz,
  2. externes Fachgutachten für vollständige/zulässige Anträge,
  3. Jury empfiehlt Projekte,
  4. Beschluss zuständiger Ausschuss (Ausschuss für Klima und Umwelt).

Linie III (#jetztklimachen): einmal jährlich Einreichzeitraum. Ablauf:

  1. formale Prüfung,
  2. Jury empfiehlt,
  3. Oberbürgermeister beschließt. 

Hinweis: In mehreren Stufen können Nachbesserungen/Erläuterungen angefordert werden. 

Art und Form der Zuwendung

Nicht rückzahlbarer Zuschuss, Auszahlung ergebnisbasiert und zweckgebunden.

  • Linien I & II: direkte Projektförderung als Anteilsfinanzierung.
  • Linie III: Vollfinanzierung möglich (nicht rückzahlbarer Zuschuss), wenn kein eigenes wirtschaftliches Interesse am Zuwendungszweck besteht.

Vorabzahlung (Abweichung von ergebnisbasierter Auszahlung):

  • Linien I/II: bis 20% der bewilligten Projektförderung (max. 50.000 €)
  • Linie III: bis 50% (max. 50.000 €)  

Max. Förderquoten (Summe der Zuschüsse für erreichte Ergebnisse):

  • Nichtwirtschaftlicher Bereich (u. a. Hochschulen/gemeinnützige/öffentliche Einrichtungen): bis 90%; Linie III bis 100%.

Unternehmen: max. 50% (nicht-KMU), 60% (mittlere), 70% (kleine).

Tags
Projekttyp:
  • Umsetzung (nicht investiv)
  • ,
  • Forschung und Entwicklung
  • ,
  • Beratung