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Baden-Württemberg

Förderung von Demonstrations- und Pilotanlagen zum biologischen Rohstoff- und CO₂-Recycling (XCUBIO und CCUBIO) aus Gasgemischen und Abgas 2021–2027

Mit dem EFRE-geförderten Programm unterstützt das Land Baden-Württemberg innovative Demonstrations- und Pilotprojekte zum biologischen Rohstoff- und CO₂-Recycling aus Gasgemischen und Abgasen. Im Fokus stehen biointelligente, bioinspirierte und biotechnologische Verfahren, die zur Schließung von Kohlenstoffkreisläufen und zur Erzeugung hochwertiger biobasierter Produkte beitragen. Ziel ist es, nachhaltige Bioraffinerie-Konzepte mit industrieller Relevanz zu erproben und die Sichtbarkeit Baden-Württembergs als Vorreiter im Bereich Bioökonomie und Klimaschutztechnologien zu stärken.

Was wird gefördert?

Gefördert wird im Rahmen des Programms XCUBIO und CCUBIO die Errichtung und der Betrieb von Pilot- und Demonstrationsanlagen, die CO₂ und weitere Kohlenstoffverbindungen aus Gasgemischen und Abgasen mithilfe biologischer, biohybrider oder bioinspirierter Verfahren in nutzbare Rohstoffe umwandeln. Die geförderten Anlagen müssen mindestens ein Produkt oder einen Produktprototypen erzeugen, der auf recyceltem Kohlenstoff basiert und ein hohes Wertschöpfungspotenzial aufweist. Ziel ist es, innovative Verfahren im industriell relevanten Maßstab zu erproben und deren technologische Anschlussfähigkeit unter realen Bedingungen zu demonstrieren. Auch die Rückgewinnung weiterer Wertstoffe aus den Abgasen – über das CO₂ hinaus – ist integraler Bestandteil des Förderziels, sofern entsprechende Substanzen vorhanden und nutzbar sind.

Die Förderung umfasst sämtliche für das Vorhaben erforderlichen und zuwendungsfähigen Ausgaben, darunter Investitionen in die technische Infrastruktur, Ausgaben für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Personalkosten, Kosten für wissenschaftliche Begleitung sowie Aufwendungen für Koordination, Öffentlichkeitsarbeit und Projektkommunikation. Voraussetzung ist, dass die Anlage in Baden-Württemberg errichtet und betrieben wird. Alle Projektteile sind so auszurichten, dass sie zur Umsetzung der Landesstrategie Nachhaltige Bioökonomie sowie zur Erreichung der Klimaschutz- und Ressourceneffizienzziele des Landes beitragen.

Wer kann mitmachen?

Förderfähig sind:

  • Alle Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß EU-Definition.
  • Große Unternehmen, sofern sie mit mindestens einem KMU kooperieren.
  • Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und sonstige Institutionen mit relevanten Forschungsbeiträgen.
  • Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts, z. B. Städte, Gemeinden, deren Eigenbetriebe oder kommunale Gesellschaften.
  • Zusammenschlüsse öffentlich-rechtlicher Körperschaften, wie z. B. Zweckverbände.

Nicht förderfähig sind:

  • Privatpersonen,
  • Unternehmen in Schwierigkeiten oder mit EU-rechtswidrigen Beihilfen in der Vergangenheit,
  • Unternehmen mit verlagerten Produktionstätigkeiten, die unter Artikel 65 bzw. 66 der Verordnung (EU) 2021/1060 fallen

Voraussetzungen für die Förderung

Damit ein Projekt im Rahmen des Förderprogramms XCUBIO und CCUBIO förderfähig ist, müssen mehrere inhaltliche, organisatorische und rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein. Diese betreffen sowohl die Qualität und Zielausrichtung des Vorhabens als auch formale Anforderungen an die Durchführung und Zusammenarbeit.

Zentral ist, dass das Projekt einen klaren Beitrag zu den Nachhaltigkeitszielen des Landes Baden-Württemberg leistet – insbesondere in den Bereichen Klimaschutz, Rohstoffeffizienz und Bioökonomie. Dieser Beitrag muss im Antrag nachvollziehbar dargelegt werden. Ebenso verpflichten sich alle Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger zur aktiven Beteiligung an fachlichen Netzwerken und dem Wissenstransfer, insbesondere in Kooperation mit der Landesagentur Umwelttechnik BW, etwa durch Zwischenberichte, Fachveranstaltungen, Kongresse oder die Publikation von Ergebnissen.

Die Demonstrations- oder Pilotanlage muss in Baden-Württemberg errichtet und betrieben werden. Einzelne Projektpartner dürfen ihren Sitz zwar außerhalb des Landes haben, jedoch muss der Umsetzungsfokus klar im Land liegen. Zudem ist vor Antragstellung sicherzustellen, dass das Vorhaben rechtlich umsetzbar ist – etwa durch eine frühzeitige Abstimmung mit den zuständigen Genehmigungsbehörden. Ein vollständiger Abschluss aller Genehmigungsverfahren ist jedoch noch keine Voraussetzung für die Antragstellung.

Eine wissenschaftliche Begleitforschung ist nicht zwingend erforderlich, aber ausdrücklich erwünscht. Sie kann sowohl durch externe Forschungseinrichtungen als auch durch Partner innerhalb des Projektkonsortiums erfolgen und sollte Expertise im Bereich Bioökonomie oder Kohlenstoffkreisläufe mitbringen.

Darüber hinaus sind vor Beginn der Arbeiten ein Bewilligungsbescheid oder eine Zulassung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn erforderlich. Der Antrag muss die wichtigsten Eckdaten wie Projektbeschreibung, Zeitrahmen, Standort, Vorhabenskosten und geplante Finanzierung enthalten. Projekte mit interregionaler oder internationaler Zusammenarbeit sind ebenfalls zulässig, solange die Kernumsetzung in Baden-Württemberg erfolgt.

Verfahren

Das Förderverfahren im Rahmen von XCUBIO und CCUBIO ist als einstufiges Wettbewerbsverfahren ausgestaltet. Interessierte Einrichtungen reichen einen ausführlichen Projektantrag ein, der alle inhaltlichen, organisatorischen und finanziellen Aspekte des Vorhabens beschreibt. Die Auswahl der Projekte erfolgt durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg in Zusammenarbeit mit Umwelttechnik BW und einer Fachjury.
Die Antragstellung erfolgt elektronisch per E-Mail. Der Antrag muss persönlich unterzeichnet und als PDF eingescannt eingereicht werden. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Förderung durch Einreichung eines Antrags.
Projekte stehen im Wettbewerb miteinander, es werden diejenigen mit dem besten Verhältnis aus Beitrag zu den Programmzielen, Höhe der Förderung und Umsetzungspotenzial ausgewählt. Bei Rückfragen oder Unklarheiten können Beratungsgespräche mit der L-Bank und Umwelttechnik BW vor Antragstellung vereinbart werden.

Art und Form der Zuwendung

Die Zuwendung wird im Rahmen des Förderprogramms XCUBIO und CCUBIO als Projektförderung in Form eines Zuschusses gewährt. Es handelt sich dabei um eine Anteilsfinanzierung, das heißt: Nur ein Teil der förderfähigen Ausgaben wird übernommen, der Rest ist durch den Antragsteller beziehungsweise das Konsortium zu tragen.

Die Förderquote beträgt maximal 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei beihilferechtlich relevanten Vorhaben richtet sich die Förderintensität zusätzlich nach den Vorgaben der EU-Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO). Dabei kommen insbesondere folgende Artikel zur Anwendung: Artikel 25 AGVO (Forschung und Entwicklung), Artikel 28 AGVO (Innovationsbeihilfen für KMU) und Artikel 36 AGVO (Investitionsbeihilfen für Umweltschutz einschließlich Dekarbonisierung).

Die genaue Förderhöhe hängt von der Art des Vorhabens, der Unternehmensgröße und dem gewählten beihilferechtlichen Rahmen ab. Kleine und mittlere Unternehmen können unter bestimmten Bedingungen Bonus-Prozentsätze erhalten, allerdings ist die Förderung insgesamt auf 40 Prozent gedeckelt.

Bei Teilprojekten mit Fördersummen unterhalb der geltenden De-minimis-Schwellen kann auch eine Förderung auf Basis der De-minimis-Verordnung (EU) 2023/2831 erfolgen.

Die Zuwendungsempfänger erhalten die Mittel auf Basis der tatsächlich nachgewiesenen Ausgaben innerhalb des Bewilligungszeitraums, der spätestens am 30. Juni 2029 endet. Nur bis dahin erbrachte und dokumentierte Ausgaben sind förderfähig.

Tags
Projekttyp:
  • Forschung und Entwicklung