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Deutschland

Industrielle Bioökonomie

Förderrichtlinie zur Etablierung einer industriellen Bioökonomie durch die Weiterentwicklung und Skalierung biobasierter Verfahren sowie den Aufbau regionaler Innovationscluster

Mit der Förderrichtlinie unterstützt der Bund die Etablierung einer industriellen Bioökonomie in Deutschland. Gefördert werden Vorhaben, die biobasierte Produkte und Verfahren weiterentwickeln, skalieren und unter praxisnahen Bedingungen erproben sowie regionale Innovationscluster aufbauen. Ziel ist es, fossile Produktionsweisen durch biobasierte Lösungen zu ersetzen oder zu ergänzen, Ressourceneffizienz und Kreislauffähigkeit zu erhöhen und Treibhausgasemissionen zu senken. Die Vorhaben sollen ein hohes Potenzial für industrielle Anwendung, zusätzliche Wertschöpfung und den Aufbau zukunftsfähiger Arbeitsplätze haben.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Einzel- oder Verbundprojekte in vier Bausteinen. Im Baustein A werden die Entwicklung, Erprobung und Skalierung biobasierter Produkte und Verfahren bis in den vorindustriellen Maßstab unterstützt. Im Baustein B wird die Planung unternehmenseigener oder in Ausnahmefällen auch von Mehrzweck-Demonstrationsanlagen gefördert. Im Baustein C werden Investitionen in Demonstrationsanlagen der industriellen Bioökonomie in Deutschland unterstützt, etwa für Bau, Modernisierung oder Erweiterung. Im Baustein D wird der Aufbau und Betrieb von Innovationsclustern gefördert, die bestehende Industrieregionen durch neue Wertschöpfungsnetze in Richtung industrielle Bioökonomie transformieren. Die geförderten Produkte und Verfahren sollen auf biogenen Roh- und Reststoffen oder auf der Verwertung von CO2 basieren.

Wer kann mitmachen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen einschließlich Start-ups, weitere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen, Universitäten, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen. Forschungseinrichtungen und Hochschulen sind in den Bausteinen A und D sowie bei Planung und Bau unternehmenseigener Demonstrationsanlagen in den Bausteinen B und C nur im Konsortium mit Industriebeteiligung antragsberechtigt. Für Mehrzweck-Demonstrationsanlagen sind alle genannten Gruppen antragsberechtigt. Zum Zeitpunkt der Auszahlung muss eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland vorhanden sein.

Voraussetzungen für die Förderung

Gefördert werden Vorhaben, die mindestens auf TRL 4 aufbauen, in den Bausteinen B und C auf TRL 6, und höchstens bis TRL 8 fortgeführt werden. Die Vorhaben müssen einen relevanten Beitrag zu einer nachhaltigen Bioökonomie leisten und zusätzlich mindestens eines der Ziele erfüllen, nämlich fossilbasierte Produkte oder Verfahren zu ersetzen, die Ressourceneffizienz zu steigern oder Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Bei Verbundprojekten sind eine Kooperationsvereinbarung und ein Koordinator erforderlich. Antragstellende müssen fachlich qualifiziert sein, über ausreichende personelle, finanzielle und technische Kapazitäten verfügen und eine ordnungsgemäße Mittelverwendung nachweisen. Projekte dürfen bei Antragstellung noch nicht begonnen worden sein. Für Innovationscluster sind außerdem regionale Referenzprojekte, vorhandene Infrastruktur, assoziierte Partner, eine bestehende Transformationsstrategie und eine klare Abgrenzung zu bestehenden Initiativen nachzuweisen.

Verfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe sind Projektskizzen elektronisch über das Projektportal des beauftragten Projektträgers einzureichen; bei Verbundprojekten erfolgt dies durch den Verbundkoordinator. Für die Bausteine A, B und D war der erste Einreichungsstichtag der 15. Januar 2025, anschließend sind Einreichungen jeweils zum 15. April und 15. Oktober eines Kalenderjahres möglich. Für Baustein C können Skizzen jährlich zum 15. Oktober eingereicht werden, erstmals 2025. In der zweiten Stufe werden die ausgewählten Skizzen zur Einreichung förmlicher Förderanträge aufgefordert. Diese sind elektronisch über easy-Online und zusätzlich schriftlich beim Projektträger einzureichen.

Art und Form der Zuwendung

Die Förderung erfolgt als Projektförderung auf Ausgaben- oder Kostenbasis in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse. Hochschulen sowie Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen im nichtwirtschaftlichen Bereich können projektbezogene Ausgaben in der Regel bis zu 90 Prozent, in Ausnahmefällen bis zu 100 Prozent gefördert bekommen. Unternehmen erhalten eine anteilige Förderung nach den einschlägigen beihilferechtlichen Vorgaben. Für bestimmte De-minimis-Förderungen sind bis zu 85 Prozent für KMU und bis zu 60 Prozent für Großunternehmen möglich. Beim Bau unternehmenseigener Demonstrationsanlagen nach Baustein C gelten für kleine Unternehmen 20 Prozent und für mittlere Unternehmen 10 Prozent der beihilfefähigen Investitionskosten; für Mehrzweck-Demonstrationsanlagen gelten 25 Prozent zuzüglich möglicher KMU-Boni. Nicht förderfähig sind unter anderem Ersatzbeschaffungen, Grundstückserwerb, Fahrzeuge und gebrauchte Wirtschaftsgüter.

Tags
Projekttyp:
  • Investition
  • ,
  • Forschung und Entwicklung