Der Innovationsgutschein Hightech BW dient der Unterstützung wissenschaftlicher Tätigkeiten, umsetzungsorientierter Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten sowie von Materialkosten im Rahmen der Entwicklung besonders anspruchsvoller innovativer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen.
Was wird gefördert?
Der Innovationsgutschein Hightech BW unterstützt kleine und mittlere Unternehmen dabei, wissenschaftliche Arbeiten durchzuführen und Projekte umzusetzen. Förderfähige Leistungen sind wissenschaftliche Tätigkeiten vor der eigentlichen Entwicklung neuer Produkte, Produktionsmethoden und Dienstleistungen. Dazu gehören:
Recherchen zu Technologien
Patenten oder Märkten
Machbarkeitsstudien
Material- oder Designuntersuchungen
Studien zur Herstellungstechnik
umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten (Entwerfen und Konstruieren, Service-Engineering, der Bau von Prototypen und Tests zur Sicherstellung von Qualität oder Umweltverträglichkeit)
Wer kann mitmachen?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe:
bestehen seit mindestens 5 Jahren
Hauptsitz in Baden-Württemberg
maximaler Unternehmensgröße von bis zu 100 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)
Vorjahresumsatz oder eine Vorjahresbilanzsumme von höchstens 20 Mio. Euro
Verfahren
Anträge auf einen Innovationsgutschein können fortlaufend online bei der L-Bank eingereicht werden.
Nach der formalen Antragsprüfung erfolgt eine inhaltliche Prüfung durch den Innovationsausschuss. Auf dieser Basis erfolgt die finale Antragsentscheidung.