Förderprogramme
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Innovationsgutscheine Baden-Württemberg

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg unterstützt mit den Innovationsgutscheinen kleine und mittlere Unternehmen sowie Gründerinnen und Gründer mit Zuschüssen bei Forschungs- und Entwicklungsprojekten. Diese Projekte sollen dazu dienen, neue und innovative Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen zu schaffen. 

Das Förderprogramm Innovationsgutscheine wird durch die L-Bank administriert. Die Antragstellung ist ausschließlich über die Seite der L-Bank Innovationsgutscheinen für kleine und mittlere Unternehmen möglich.

Was wird gefördert?

Mit dem Förderprogramm Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen wird die Inanspruchnahme von Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen (FuE-Dienstleistungen) im Rahmen von Produktinnovationen, Dienstleistungsinnovationen und Verfahrensinnovationen gefördert. 

Wer kann mitmachen?

Antragsberechtigt sind Existenzgründende sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe mit Hauptsitz in Baden-Württemberg. 

Die Unternehmensgröße ist auf maximal 100 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente) begrenzt; der Vorjahresumsatz oder die Vorjahresbilanzsumme darf jeweils 20 Mio. Euro nicht überschreiten. 

Voraussetzungen für die Förderung

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus unterstützt innovative Vorhaben mit drei Gutscheinlinien: 

  • Innovationsgutschein BW: Bis zu 7.500 Euro (50 % Fördersatz) für wissenschaftliche Vorarbeiten und umsetzungsorientierte FuE-Dienstleistungen, technologie- und branchenoffen, für KMU und Start-ups. 
  • Innovationsgutschein Hightech BW: Bis zu 20.000 Euro (50 % Fördersatz) für KMU für FuE-Dienstleistungen und Materialkosten im Rahmen besonders anspruchsvoller innovativer Vorhaben, technologie- und branchenoffen. 
  • Innovationsgutschein Start-up BW: Bis zu 20.000 Euro (50 % Fördersatz) für Start-ups bis fünf Jahre nach Gründung, inklusive Vorgründungsphase, für FuE-Dienstleistungen und Materialkosten aus Wachstumsfeldern der Zukunft. Rechtsform muss erst bei der Schlussrechnung vorliegen. 

Verfahren

Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Antragstellung für die Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen an die Hotline (0721 150-1680) oder das Postfach (@email) der L-Bank. 

Tags
Projekttyp:
  • Investition
  • ,
  • Forschung und Entwicklung
Zielgruppe:
  • KMU
  • ,
  • Start-up