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Baden-Württemberg

Invest BW Innovationsförderung

Dieser Förderaufruf des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden- Württemberg hat das Ziel, Innovationspotenziale in den Themenbereichen

  • „Medizinische Innovationen, Gesundheitsdatennutzung, New Food und Standortresilienz“ sowie
  • „Materialien, Ressourcen, GreenTech und Bioökonomie“

gezielt zu erschließen und mit Nachdruck weiterzuentwickeln. Dabei kann der Fokus eines Vorhabens entweder auf einem dieser Bereiche liegen oder beide kombinieren. Ziel ist es, durch wegweisende technologische Entwicklungen die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu stärken, neue wirtschaftliche Chancen zu erschließen und zugleich gesellschaftliche sowie sicherheitsrelevante Herausforderungen anzugehen.

Schwerpunkte dieses Calls sind u. a. die Themen Materialien, Ressourcen, GreenTech und Bioökonomie, beispielsweise Recycling und Kreislaufwirtschaft, Energiespeicherung, Photovoltaik, Carbon Management sowie die Entwicklung biobasierter und biointelligenter Produkte und Verfahren. Dazu zählen auch die Rückgewinnung wertvoller oder kritischer Rohstoffe aus Abfällen, Abwässern und Abgasen inklusive CCU sowie die strombasierte Produktion von Chemikalien.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben, die wesentliche technologische Fortschritte in den Bereichen „Medizinische Innovationen, Gesundheitsdatennutzung, New Food und Standortresilienz“ sowie „Materialien, Ressourcen, GreenTech und Bioökonomie“ ermöglichen. Dabei umfasst die Förderung sowohl technologische als auch nichttechnische Innovationen, einschließlich neuer Geschäftsmodelle, Prozess- und Dienstleistungsinnovationen, die zur wirtschaftlichen Stärkung und technologischen Souveränität beitragen.

In beiden Themenbereichen liegt besonderes Augenmerk auf interdisziplinären Ansätzen, die innovative Technologien kombinieren und dabei wirtschaftliche, gesellschaftliche sowie Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigen. Auch kreative und experimentelle Lösungen, die bestehende Geschäftsmodelle transformieren, werden begrüßt.

Wer kann mitmachen?

Im Rahmen dieses Förderaufrufs sind einzelbetriebliche Vorhaben und Verbundvorhaben aller Branchen förderfähig.

Bei Einzelvorhaben sind Unternehmen und Start-ups der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe, die ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben oder einen Sitz, eine Niederlassung oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg errichten wollen, antragsberechtigt.

Bei Verbundvorhaben sind

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe, die ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben oder einen Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg errichten wollen;
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Hochschulen und Hochschuleinrichtungen mit Sitz in Baden-Württemberg

antragsberechtigt.

Der überwiegende Anteil der Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten muss bei dem / den Unternehmen liegen. Dementsprechend soll die Konsortialführerschaft bei einem antragsstellenden Unternehmen liegen.

Voraussetzungen für die Förderung

Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, die in den vergangenen 12 Monaten bereits eine Innovationsförderung im Rahmen von Invest BW erhalten haben. Ausschlaggebend ist jeweils das Datum der letzten Bewilligung. Eine erneute Antragstellung für abgelehnte oder zurückgezogene Anträge ist zulässig.

Verfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Erste Stufe: Vorlage und Auswahl von Projektskizzen:
Projektskizzen sind über das elektronische Antragsportal des beauftragten Projektträgers bis zum 10. Oktober 2025, 13:00 Uhr einzureichen: https://www.vdivde-it.de/submission/bekanntmachungen

Die Projektskizze soll enthalten:

  • Gesamtziel des Vorhabens
  • Beschreibung des Projektteams
  • Stand der Wissenschaft und Technik bzw. Ausgangsituation
  • Wirtschaftliche Verwertung
  • Schutzrechtslage (Bestehende Schutzrechte Dritter? Anmeldung eigener Schutzrechte geplant?)
  • Ausführliche Beschreibung des Vorhabens (Arbeitsziele, Lösungsansätze, Innovationsgrad, Entwicklungsrisiken, Ziele der Nachhaltigkeit)
  • Arbeitsplan inkl. Zeitplan und überprüfbarer, verbindlicher Meilensteine, Gantt-Diagramm

Zweite Stufe: Vorlage förmlicher Förderanträge und Bewilligungsverfahren:
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Einreichenden der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Die genaue Frist und der Einreichungsweg wird den Antragstellenden der ausgewählten Projektskizzen rechtzeitig bekannt gegeben.

Art und Form der Zuwendung

Für Einzelvorhaben können Zuschüsse von bis zu 650.000 Euro und für Verbundvorhaben insgesamt bis zu 1.300.000 Euro gewährt werden, wobei die einzelne Zuwendung pro Verbundpartner den Betrag von 650.000 Euro nicht übersteigen darf. Im Falle von De-minimis-Beihilfen können Zuschüsse von bis zu 300.000 Euro gewährt werden.

Bei einer Zuwendung an ein Unternehmen ab 500.000 Euro ist vor Bewilligung die Zustimmung des Wirtschaftsausschusses des Landtags von Baden-Württemberg einzuholen.

Die Fördersätze bei Unternehmen sind abhängig von der Unternehmensgröße und unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben der AGVO. Die maximalen Fördersätze gelten auch für Vorhaben, die auf Grundlage der De-minimis-VO gefördert werden.

  • 45 Prozent erhalten kleine Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz beziehungsweise Jahresbilanz 10 Millionen Euro nicht übersteigt;
  • 35 Prozent erhalten mittlere Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Millionen Euro beläuft;
  • 25 Prozent erhalten Unternehmen, die weniger als 3.000 Personen beschäftigen und
  • 15 Prozent erhalten alle sonstigen Unternehmen, die 3.000 oder mehr Personen beschäftigen.

Bei der Berechnung der Mitarbeiterzahl sind verbundene Unternehmen bzw. ggf. Partnerunternehmen jeweils mit zu berücksichtigen.

Als zuwendungsfähige Personalkosten von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft können für eigenes, fest angestelltes Personal ab bestimmten Schwellwerten Pauschalbeträge in Ansatz gebracht werden, genaueres regelt die Verwaltungsvorschrift. Die Ermittlung der Personalausgaben für Forschungseinrichtungen erfolgt entsprechend den zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, auch hier regelt die Verwaltungsvorschrift genaueres.

Bei Forschungseinrichtungen können höhere Fördersätze von bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden, sofern

  • das Teilvorhaben ausschließlich nichtwirtschaftliche Tätigkeiten nach Maßgabe des Unionsrahmens für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI-Rahmens) umfasst und damit beihilfekonform gefördert werden kann;
  • wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Tätigkeiten der Forschungseinrichtung hinsichtlich ihrer Kosten beziehungsweise Ausgaben und Finanzierung buchhalterisch getrennt voneinander erfasst und nachgewiesen werden;
  • das FuEuI-Verbundvorhaben ansonsten nicht durchgeführt werden könnte und damit die Erfüllung des Zuwendungszwecks im notwendigen Umfang nicht möglich wäre;
  • und die Forschungseinrichtung das Recht auf Veröffentlichung und Verbreitung der selbst erarbeiteten Ergebnisse hat. Dem Antrag ist ein Verbreitungs- und Verwertungskonzept beizufügen.
  • Mit den Vorhaben darf frühestens nach Bewilligung begonnen werden.

Die Vorhaben müssen innerhalb von 24 Monaten nach Vorhabenbeginn abgeschlossen sein. In begründeten Fällen besteht die Option auf Verlängerung.

Tags
Projekttyp:
  • Umsetzung (nicht investiv)
  • ,
  • Forschung und Entwicklung
Zielgruppe:
  • Großunternehmen
  • ,
  • KMU
  • ,
  • Start-up