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Deutschland

INVEST – Zuschuss für Wagniskapital

INVEST bringt Start-ups und private Investoren zusammen, die an mutige Ideen glauben. Das Förderprogramm mobilisiert mehr privates Wagniskapital von Business Angels und hilft somit Start-ups dabei, leichter einen Investor zu finden.

Was wird gefördert?

  • INVEST ist ein Zuschuss für private Investoren (Business Angels), die Geschäftsanteile an jungen innovativen Unternehmen erwerben und die Beteiligung mindestens drei Jahre lang halten.

Erwerbszuschuss:

  • 15 Prozent der Investition wird steuerfrei erstattet, insgesamt maximal 100.000 Euro und pro gefördertem Einzelinvestment maximal 50.000 Euro
  • je Unternehmen: Beteiligungen von bis zu 3 Mio. Euro pro Jahr möglich, maximale Fördersumme 450.000 Euro

EXITZUSCHUSS:

  • Steuern auf Gewinne aus den Investments können pauschal erstattet werden: 25 Prozent des Gewinns aus der Veräußerung eines INVEST-Anteils
  • Start-up (Unternehmen) benötigt eine Bescheinigung der Förderfähigkeit vom BAFA
  • nur die erste Investition eines Investors in das jeweilige Unternehmen wird gefördert

Wer kann mitmachen?

Natürliche Personen, die neu ausgegebene Anteile an einem innovativen, kleinen Unternehmen erwerben oder die ihre Anteile an einem Unternehmen veräußern, deren Erwerb bereits durch INVEST gefördert wurde.

Voraussetzungen für die Förderung

Erwerbszuschuss:

  • Start-up ist eine Kapitalgesellschaft oder eine eingetragene Genossenschaft, nicht älter als sieben Jahre, mit Hauptsitz im Europäischen Wirtschaftsraum und mindestens einer Zweigniederlassung in Deutschland, die im Handelsregister eingetragen ist, oder einer Betriebsstätte, die im Gewerberegister eingetragen ist
  • Business Angels (BAs) müssen neu ausgegebene Anteile im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und von eigenem Geld erwerben
  • ihr Anteilserwerb muss wirtschaftlich motiviert sein, auf Grundlage eines Business-Plans erfolgen und es ist eine realistische Ausstiegsstrategie zu verfolgen
  • Anteile müssen vollumfänglich an Chancen und Risiken beteiligt sein
  • zwischen BAs und dem Start-up dürfen keine risikomindernden Vereinbarungen geschlossen werden
  • Anteilsausgabe darf erst nach der Antragstellung erfolgen
  • Beteiligung ist für mind. 3 Jahre zu halten, Kaufpreis der Anteile mind. 10.000 Euro (Mindestinvestitionssumme)
  • BAs oder eine nahestehende Person darf nicht mit dem Unternehmen verbunden sein

Exitzuschuss:

  • Unternehmen muss bereits durch Zahlung eines Erwerbszuschusses gefördert worden sein
  • Veräußerung der Anteile frühestens 3 Jahre und spätestens 10 Jahre nach dem Erwerb
  • Gewinn aus der Veräußerung der Anteile muss mindestens 2.000 Euro betragen

Verfahren

Schritt 1: Unternehmen beantragt Förderfähigkeit

Schritt 2: Investor beantragt Erwerbszuschuss

Schritt 3: Auszahlung des Erwerbszuschusses beantragen

  • Investor und Unternehmen schließen Gesellschaftsvertrag
  • BAFA erteilt Bewilligung

Schritt 4: Investor stellt Antrag auf Exitzuschuss

  • Das BAFA zahlt den Exitzuschuss an den Investor aus

Art und Form der Zuwendung

für förderfähige Unternehmen:

  • Pro Unternehmen können Anteilsausgaben im Wert von bis zu 3 Mio. Euro pro Kalenderjahr bezuschusst werden.
  • Die Höhe der Förderung beträgt 15 % des Ausgabepreises der Anteile und wird an den antragstellenden Investierenden ausbezahlt.
  • Pro Unternehmen können pro Kalenderjahr insgesamt maximal 450.000 Euro an Zuschüssen bewilligt werden. 

für förderfähige Investoren:

  • Erwerbszuschuss: 15 Prozent der Kapitalbeteiligung bei Anteilserwerb. Die Beteiligungssumme muss mindestens 10.000 Euro und höchstens 333.333,33 Euro pro Investment betragen. Pro Investierendem können Beteiligungen insgesamt bis maximal 666.666,66 Euro mit einem Erwerbszuschuss gefördert werden.
  • Exitzuschuss: 25 Prozent des Gewinns aus Veräußerungen von INVEST-Anteilen. Der Veräußerungsgewinn muss mindestens 2.000 Euro betragen. Der Exitzuschuss ist auf die Höhe des gezahlten Erwerbszuschusses begrenzt.
Tags
Projekttyp:
  • Investition
Zielgruppe:
  • Start-up