Förderung
![Hängeregister mit Reitern, Reiter Fördermittel im Bildmittelpunkt](/sites/default/files/styles/squared_small/public/2021-05/iStock-1310874149.jpg.webp?itok=mrbZmVDQ)
Deutschland
KfW-Energieeffizienzprogramm – Produktionsanlagen/prozesse
Die KfW fördert im Rahmen des KfW Energieeffizienzprogrammes Energieeffizienzmaßnahmen im Bereich Produktionsanlagen und -prozesse gewerblicher Unternehmen mit zinsgünstigen Darlehen. Gefördert werden Neuinvestitionen sowie Modernisierungen.
Was wird gefördert?
- Investitionsmaßnahmen
- Modernisierungsinvestitionen, die zu einer spezifischen Endenergieeinsparung von mindestens 10 Prozent führen, gemessen am Durchschnittsverbrauch der letzten 3 Jahre
- Neuinvestition (Endenergieeinsparung gegenüber Branchendurchschnitt maßgeblich)
Maßnahmen können in den folgenden Bereichen durchgeführt werden:
- Maschinen/Anlagen/Prozesstechnik
- Druckluft/Vakuum/Absaugtechnik
- Elektrische Antriebe/Pumpen
- Prozesswärme
- Prozesskälte, Kühlhäuser, Kühlräume
- Wärmerückgewinnung/ Abwärmenutzung (für Produktionsprozesse)
- Mess-, Regel-und Steuerungstechnik
- Informations-und Kommunikationstechnik
- Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen
Wer kann mitmachen?
Für Vorhaben in Deutschland:
- In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden (Sitz in Deutschland oder im Ausland)
- Contracting-Geber, die Energie-Dienstleistungen erbringen
- Einzelunternehmer oder Freiberufler (Sitz in Deutschland oder im Ausland)
Für Vorhaben im Ausland:
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Einzelunternehmer oder Freiberufler mit Sitz in Deutschland
- auch Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen mit Sitz im Ausland
- Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung im Ausland
Verfahren
- Empfehlung: Beratung durch Experten für Energieeffizienz
- Finanzierungspartner finden, der den Kredit beantragt
Bei Fragen zur Beratungsanfrage an einen Finanzierungspartner wenden Sie sich telefonisch an
- 0800 539 9002 für Privatpersonen
- 0800 539 9001 für Unternehmen
3. Kredit Antrag, Prüfung und Abschluss
Detaillierte Informationen zum Antragsablauf finden Sie hier.
Art und Form der Zuwendung
- Gewährt wird ein maximaler Kreditbetrag von 25 Mio. Euro pro Vorhaben (kann überschritten werden, sofern besondere Förderfähigkeit)
- 100 Prozent der förderfähigen Kosten werden finanziert (inkl. Mehrwertsteuer möglich)
- Die Auszahlung erfolgt zu 100 Prozent des zugesagten Betrags
- Es stehen Laufzeitvarianten von bis zu 5-20 Jahren zur Verfügung
- Ein individueller Zinssatz wird durch die Bank ermittelt. Der Zinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes und wird am Tag der Zusage festgesetzt.
- Art und Höhe der Sicherheiten wird mit der Bank vereinbart
Tags
- Investition
- KMU