
KMU-innovativ: Energieeffizienz, Klimaschutz und Klimaanpassung
Der Klimawandel ist eine der zentralen globalen Herausforderungen. Um in Deutschland Klimaschutz und Klimaanpassung aktiv voranzubringen, braucht es innovative Ideen, die schnell von der Forschung in die Anwendung gebracht werden. Dazu fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit „KMUi-Klima“ und stärkt so auch das Innovationspotential deutscher KMU im Bereich Spitzenforschung.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die einen Beitrag zum Technologiefeld „Energieeffizienz, Klimaschutz und Klimaanpassung“ mit folgenden beispielhaften Fragestellungen leisten:
- Technologien, Verfahren und Dienstleistungen zur Steigerung der Energieeffizienz,
- treibhausgasmindernde Technologien und Verfahren,
- klimarelevante Querschnittstechnologien,
- Dienstleistungen und Produkte zum Klimaschutz,
- Dienstleistungen und Produkte zur Anpassung an den Klimawandel,
- klimaschonende Dienstleistungen und Bewirtschaftungsverfahren für den ländlichen Raum.
Projekte, die einen Beitrag zum Klimaschutzplan 2050 und zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel leisten, werden besonders begrüßt.
Wer kann mitmachen?
Antragsberechtigt sind KMU.
Im Rahmen von Verbundprojekten sind auch Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Gebietskörperschaften und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen, antragsberechtigt.
Verfahren
Für Ihre Fragen stehen Ihnen kompetente Ansprechpartnerinnen und -partner zur Verfügung. Der Lotsendienst für Unternehmen hilft bei grundsätzlichen Fragen zur Förderung. Detaillierte fachliche Fragen beantwortet der für den Technologiebereich zuständige Projektträger. Für die Einreichung von Skizzen steht ein spezielles Online-Werkzeug zur Verfügung.
Bewertungsstichtage für Projektskizzen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober eines Jahres.
Art und Form der Zuwendung
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung in der Regel für zwei Jahre als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Die genaue Höhe der Zuschüsse kann variieren.