Nachhaltige urbane Bioökonomie (nur BÖ) – Bioökonomiestrategien für urbane Räume
Das Förderprogramm „Nachhaltige urbane Bioökonomie (nur BÖ)“ unterstützt Kommunen und Regionen in Baden-Württemberg dabei, Strategien für eine zukunftsfähige, ressourcenschonende und kreislauforientierte Wirtschaftsweise zu entwickeln. Im Mittelpunkt steht der Aufbau urbaner Bioökonomiestrategien, die neue Rohstoffquellen erschließen, Stoffkreisläufe schließen und biologische Verfahren in städtische und industrielle Räume integrieren. Gefördert werden kommunale Akteure, die Konzepte für Ballungsräume oder größere Kommunen erarbeiten und erste Maßnahmen bereits während der Projektlaufzeit umsetzen.
Was wird gefördert?
Erarbeitung einer urbanen Bioökonomiestrategie für
- einen Ballungsraum > 100.000 Einwohner:innen oder
- eine Kommune ab 70.000 Einwohner:innen oder
- einen Zusammenschluss von bis zu vier Kommunen (davon mindestens eine > 50.000 Einwohner:innen) in Baden-Württemberg.
Darstellung zentraler strategischer Inhalte, darunter:
- Analyse kommunaler bzw. regionaler Stoffströme
- Identifikation relevanter Akteure
- Darstellung des Entwicklungsstands bestehender Projekte im Bereich urbaner Bioökonomie
Identifikation neuer Rohstoffquellen sowie Beschreibung des Einsparpotenzials fossiler Rohstoffe.
Ableitung der Potenziale zur Verankerung einer nachhaltigen Bioökonomie im betrachteten urbanen Raum.
Definition der Ziele inklusive Beitrag zu Umwelt- und Klimaschutz sowie Planungshorizonten.
Erstellung eines Maßnahmenkatalogs mit mindestens zehn Maßnahmen, darunter:
- mind. drei Sofortmaßnahmen (Umsetzung bis Ende der Förderlaufzeit),
- mind. drei mittelfristige Maßnahmen,
- mind. drei langfristige Maßnahmen,
- Kommunikationsmaßnahmen (z. B. Einbindung der Bevölkerung, Bildungsakteure).
Initiierung und Umsetzung von drei bis fünf Sofortmaßnahmen aus dem Maßnahmenkatalog während der Projektlaufzeit.
Projektbezogene Personal-, Sach- und Reiseausgaben, z. B.:
- Personalstellen für die Strategieerstellung (ausdrücklich begrüßt),
- externe Aufträge (bis max. 40 % der förderfähigen Gesamtausgaben),
- Workshops, Schulungen, Vernetzungsaktivitäten,
Reisen zu Bioökonomie-Veranstaltungen und Netzwerk-Treffen.
Wer kann mitmachen?
- Kommunale Gebietskörperschaften in Baden-Württemberg
(Städte, Gemeinden, Landkreise) - Regionalverbände in Baden-Württemberg
- Zweckverbände mit kommunalem Bezug
- Wirtschaftsförderer in Baden-Württemberg
- Unternehmen mit kommunaler Beteiligung, die sich für die regionale wirtschaftliche Entwicklung einsetzen
Voraussetzungen für die Förderung
Regionale Zugehörigkeit
Die Förderung richtet sich ausschließlich an Antragstellende in Baden-Württemberg.
Geeigneter strategischer Raum
Die Bioökonomiestrategie muss für eine der folgenden Gebietskonstellationen entwickelt werden:
- Ballungsraum mit über 100.000 Einwohner:innen, oder
- Kommune mit mindestens 70.000 Einwohner:innen, oder
- Zusammenschluss von bis zu vier Kommunen, davon mindestens eine mit über 50.000 Einwohner:innen.
Fachliche und organisatorische Qualifikation
Antragstellende müssen nachweisen, dass sie über die notwendige Kompetenz und Kapazität zur Durchführung verfügen – intern oder durch externe Unterstützung.
Einbindung regionaler Akteure
Bei regionalen Strategien müssen die Kommunen (bzw. ihre Wirtschaftsförderer) einbezogen werden; entsprechende Interessensbekundungen sind vorteilhaft.
Mitwirkungspflichten
- Bereitschaft zur öffentlichen Präsentation der Ergebnisse (Publikationen, Veranstaltungen).
- Teilnahme an Bioökonomie-Netzwerkinitiativen des Landes, insbesondere am Cluster „urban BioEconomy-Net“.
Umsetzungspflicht
Innerhalb der Projektlaufzeit müssen drei bis fünf Sofortmaßnahmen aus dem Maßnahmenkatalog umgesetzt werden. Auf Umsetzbarkeit ist bereits bei Auswahl der Maßnahmen zu achten.
Fristgerechte Vorlage des Strategiekonzepts
Das Konzept muss spätestens zwölf Monate nach Projektbeginn vorgelegt und vorgestellt werden.
Verwendungsnachweis
Zwei Monate nach Projektende ist ein vollständiger Nachweis einzureichen.
Verfahren
Einstufiges Antragsverfahren
Das Verfahren ist einstufig. Die Antragsformulare stehen auf der Website des Projektträgers Karlsruhe (PTKA) zur Verfügung.
Einreichung des Vollantrags
Der Vollantrag muss
- elektronisch (MS-Word oder ungeschützte PDF) an bwp@ptka.kit.edu und
- zusätzlich in Papierform mit rechtsverbindlicher Unterschrift
eingereicht werden.
Stichtag: 23. Januar 2026. Die Frist ist keine Ausschlussfrist, verspätete Anträge können aber unberücksichtigt bleiben.
Sprache und Form
Alle Unterlagen müssen in deutscher Sprache eingereicht werden. Dies gilt auch für Kommunikation und Darstellung der Ergebnisse.
Empfehlung vor Antragstellung
Der Projektträger empfiehlt, vor Antragstellung Kontakt aufzunehmen.
Auswahlverfahren
Die Bewertung erfolgt nach dem Stichtag anhand definierter Kriterien, u. a.:
- Relevanz für urbane Räume in Baden-Württemberg und Bezug zur Landesstrategie
- Bevölkerungszahl/Größe des Betrachtungsraums
- Plausibilität der Vorgehensweise
- Entwicklungsstand bestehender bioökonomischer Ansätze
- Qualifikation und angemessene Ressourcenzuteilung
- Angemessenheit der finanziellen Planung
- Einbindung relevanter Stakeholder (z. B. kommunale Unternehmen, Verbände)
Eine Ablehnung erfolgt ohne fachliche Begründung
Art und Form der Zuwendung
- Die Förderung erfolgt als direkte Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses (Anteilsfinanzierung).
- Für die gesamte Fördermaßnahme stehen – vorbehaltlich der Haushaltslage – insgesamt bis zu 450.000 Euro bis Ende 2027 zur Verfügung. Gefördert werden bis zu vier Projekte.
- Die maximale Laufzeit beträgt 19 Monate, spätestens bis 31.10.2027.
Förderquote
- Bis zu 100 % der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben für kommunale Gebietskörperschaften
- Bis zu 90 % der projektbezogenen Ausgaben für alle anderen Antragstellenden (z. B. kommunal beteiligte Unternehmen)
Zuwendungsfähige Ausgaben – Kommunen, Regional- und Zweckverbände
- Projektbezogene Personalausgaben (TVöD/TV-L)
- Sachausgaben, z. B.:
- Externe Aufträge (bis max. 40 % der förderfähigen Gesamtausgaben)
- Kosten für Umsetzung der Sofortmaßnahmen (Workshops, Schulungen usw.)
- Projektbezogene Reiseausgaben (z. B. Bioökonomie-Veranstaltungen, Netzwerk-Treffen)
Zuwendungsfähige Ausgaben – Unternehmen mit kommunaler Beteiligung
- Projektbezogene Personalausgaben bis max. 10.000 Euro pro Monat inkl. Lohnnebenkosten
- Sachausgaben wie bei kommunalen Trägern (max. 40 % externe Aufträge, Maßnahmenumsetzung)
- Projektbezogene Reiseausgaben
Nicht-wirtschaftlicher Bereich
Antragstellende verpflichten sich, das Projekt im nicht-wirtschaftlichen Bereich durchzuführen.
- Beratung
- Kommunen