Umweltfinanzierung
Die Umweltfinanzierung unterstützt Unternehmen in Baden-Württemberg bei Investitionen, die Umwelt- und Ressourcenschutz verbessern sowie eine kreislauforientierte Wirtschaft fördern. Sie bietet zinsverbilligte Darlehen für Maßnahmen zur Emissionsminderung, Klimaschutz, Klimaanpassung und Ressourceneffizienz.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Investitionen in Unternehmen, die über gesetzliche Umweltanforderungen hinausgehen und den Umwelt- bzw. Ressourcenschutz verbessern, u. a.:
Förderschwerpunkt Umweltschutz:
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Verminderung und Vermeidung von Luftverschmutzung
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Lärm- und Erschütterungsreduktion
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Technische Klimaschutzmaßnahmen
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Klimaanpassungsmaßnahmen
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Sonstige Umweltschutzmaßnahmen (z. B. Boden-, Grundwasserschutz)
Förderschwerpunkt Kreislaufwirtschaft:
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Ressourceneffizienz & Materialeinsparung
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Abfallvermeidung, -behandlung, -verwertung
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Abwasservermeidung, Wasserreduktion und -wiederverwendung
Gefördert werden zudem Maschinen, Anlagen, Nichtwohngebäude (nicht GEG), immaterielle Investitionen, Gutachterkosten und Baubegleitung. Der Investitionsort muss in Baden-Württemberg liegen.
Wer kann mitmachen?
Antragsberechtigt sind:
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Juristische Personen (z. B. Kapitalgesellschaften, Vereine, Genossenschaften)
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Rechtsfähige Personengesellschaften (GbR, OHG, KG, Partnerschaften)
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Stiftungen des privaten Rechts mit unternehmerischer Tätigkeit
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Natürliche Personen, die ein Unternehmen gründen oder führen
Förderfähig sind kleine, mittlere und große Unternehmen (je nach Programmvariante), ausgenommen Unternehmen in Schwierigkeiten, Kreditinstitute, Versicherungen, öffentliche Einrichtungen, Kommunen und Unternehmen, die sich nicht zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen.
Voraussetzungen für die Förderung
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Investitionsort liegt in Baden-Württemberg
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Vorhaben verbessert den Umwelt- oder Ressourcenschutz und geht über aktuelle gesetzliche Anforderungen hinaus
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Einhaltung aller nationalen, EU-rechtlichen und sanktionsrechtlichen Vorgaben
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Berücksichtigung der KfW-Sektorleitlinien (z. B. Automobil, Stahl, Energie, Öl/Gas)
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Antragstellung vor Vorhabenbeginn
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Unternehmen handelt gewerblich oder freiberuflich
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Einhaltung beihilferechtlicher Vorgaben (AGVO oder De-minimis)
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Keine Förderung bei: Gebäuden nach GEG, reinen Energieeffizienzmaßnahmen, Betriebsfahrzeugen (Ausnahme: fahrbare Arbeitsmaschinen), Grundstückskäufen oder Sanierungsfällen.
Verfahren
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Antragstellung erfolgt über die Hausbank
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Hausbank leitet Antrag (Vordruck WF_1001 + gBzA) an L-Bank weiter
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Antrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden
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Nach Antragstellung darf begonnen werden, jedoch auf eigenes Risiko
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Mittelabruf innerhalb von 12 Monaten nach Darlehenszusage
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Verwendungsnachweis innerhalb von 12 Monaten nach vollständigem Abruf
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Kombi-Bürgschaften oder Risikoübernahmen durch Bürgschaftsbank oder L-Bank möglich.
Art und Form der Zuwendung
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Zinsverbilligtes Darlehen über die Hausbank
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Finanzierung bis zu 100 % der förderfähigen Kosten
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Darlehenshöhe:
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In der Regel bis 5 Mio. € (mit Zinsverbilligung)
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Bis 25 Mio. € in Kombi-Varianten
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Laufzeiten: 5, 8, 10, 15 oder 20 Jahre (mit tilgungsfreien Anlaufjahren)
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Auszahlung zu 100 %
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Zinsverbilligung durch KfW + L-Bank (außer Kombi-Varianten)
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Bereitstellungszinsen erst ab dem 12. Monat nach Zusage
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Kombination mit EFRE InvestRE möglich (in Kombi-Varianten)
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Keine Kombination mit KfW-Umweltprogramm für dieselben Kosten.