CSRD-Richtlinie 2026: Berichtspflicht, Fristen und ESRS

Corporate Sustainability Reporting Directive

Was ist die CSRD-Richtlinie?

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. Sie verpflichtet bestimmte Unternehmen, Informationen zu Umwelt, Sozialem und Unternehmensführung (ESG) strukturiert, vergleichbar und prüfbar offenzulegen.

Die Richtlinie (EU) 2022/2464 entwickelte die frühere Non-Financial Reporting Directive (NFRD) weiter. Die Änderungen durch Omnibus I schränken den Anwendungsbereich der CSRD ein und verschieben den Zeitplan.

Während die NFRD nur einen begrenzten Kreis großer Unternehmen betraf, erweitert die CSRD den Anwendungsbereich deutlich. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Umfang, Qualität und Prüfbarkeit der Berichterstattung.

Was Unternehmen zur CSRD-Richtlinie wissen müssen

  • Anwendungsbereich: Grundsätzlich erfasst sind derzeit EU-Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Mio. Euro Nettoumsatz.
  • Berichtspflicht: Sie gilt für die erfassten Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2027. Der erste Bericht folgt grundsätzlich 2028 für das Geschäftsjahr 2027.
  • Deutschland: Die Änderungen müssen bis zum 19. März 2027 in deutsches Recht umgesetzt werden. Bis dahin ist der jeweils geltende nationale Rechtsstand zu prüfen.
  • Rechtsgrundlagen: Richtlinie (EU) 2022/2464 und Richtlinie (EU) 2026/470.

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Stand: 24. August 2026

Warum wurde die CSRD eingeführt?

Mit der CSRD verfolgt die Europäische Union mehrere Ziele:

Nachhaltigkeitsberichte wurden bislang oft nach unterschiedlichen Standards erstellt. Dadurch waren Unternehmen schwer vergleichbar. Die CSRD schafft einheitliche Vorgaben für die Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Investoren, Banken, Geschäftspartner und Kunden verlangen zunehmend belastbare Nachhaltigkeitsdaten. Die CSRD soll sicherstellen, dass diese Informationen vollständig, nachvollziehbar und verlässlich sind.

Die Richtlinie ist Teil des European Green Deal und der europäischen Sustainable Finance Agenda. Kapital soll gezielt in Unternehmen fließen, die Nachhaltigkeitsrisiken aktiv steuern und langfristig wirtschaften.

Nachhaltigkeit soll nicht länger als isoliertes Berichtsthema behandelt werden, sondern Teil der Unternehmenssteuerung werden.

Welche Unternehmen sind von der CSRD betroffen?

Die CSRD betrifft deutlich mehr Unternehmen als die bisherige NFRD. Grundsätzlich richtet sich die Berichtspflicht nach Unternehmensgröße, Rechtsform und weiteren regulatorischen Kriterien. Da die Europäische Union im Rahmen des Omnibus-Verfahrens Anpassungen des Anwendungsbereichs prüft, sollten Unternehmen die aktuellen regulatorischen Entwicklungen kontinuierlich verfolgen. Ursprünglich fielen Unternehmen unter die Berichtspflicht, wenn sie mindestens zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen: 

Nettoumsatz über 50 Millionen Euro

Bilanzsumme über 25 Millionen Euro

mehr als 250 Mitarbeitende

Dieser Anwendungsbereich wurde mit dem Omnibus-Verfahren geändert.

Zum 01. Januar 2027 beginnt die Berichtspflicht für EU-Unternehmen mit

  • mehr als 1000 Beschäftigten und
  • mehr als 450 Mio. Euro Nettoumsatz
  • Sowie nicht EU-Unternehmen mit mehr als 450 Mio. Euro Nettoumsatz in der EU 

Das bedeutet, dass diese Unternehmen erstmals in 2028 über das Geschäftsjahr 2027 berichten müssen.

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+++ Aktuelle Fristen und Übergangsregelungen +++

Die Einführung der CSRD erfolgt schrittweise. Im Rahmen europäischer Gesetzgebungsverfahren und des sogenannten Omnibus-Pakets wurden Zeitpläne und Schwellenwerte angepasst. Beispielsweise wurden im Jahr 2025 durch die sogenannte „Stop-the-Clock“-Richtlinie einzelne Anwendungszeitpunkte um zwei Jahre verschoben. Die Berichterstattung unterliegt einer regelmäßigen Prüfung.

Unternehmen sollten die regulatorischen Entwicklungen deshalb kontinuierlich beobachten. Unabhängig von möglichen Verschiebungen bleibt die strategische Vorbereitung sinnvoll, da die Anforderungen an Nachhaltigkeitstransparenz grundsätzlich bestehen bleiben.

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Welche Berichtspflichten bringt die CSRD mit sich?

Die CSRD verlangt deutlich mehr als die Veröffentlichung einzelner Nachhaltigkeitskennzahlen. Im Mittelpunkt stehen strukturierte Analysen, Risiken, Chancen und Auswirkungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette.

Die Wesentlichkeitsanalyse bildet die Grundlage der Berichterstattung. Unternehmen müssen identifizieren, welche Nachhaltigkeitsthemen für ihr Geschäftsmodell besonders relevant sind. Dabei werden sowohl Risiken als auch Chancen betrachtet.

Outside-In-Perspektive:

Welche Nachhaltigkeitsthemen beeinflussen den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens?

Beispiele:

  • Klimarisiken
  • Rohstoffverfügbarkeit
  • regulatorische Anforderungen

Inside-Out-Perspektive

Welche Auswirkungen hat das Unternehmen auf Umwelt und Gesellschaft?

Beispiele:

  • Treibhausgasemissionen
  • Ressourcenverbrauch
  • Arbeitsbedingungen

Beide Perspektiven sind verpflichtend.

Environmental: Umweltbezogene Themen wie

  • Klimaschutz
  • Energieverbrauch
  • Emissionen
  • Biodiversität
  • Kreislaufwirtschaft

Social: Soziale Aspekte wie

  • Arbeitssicherheit
  • Diversität
  • Aus- und Weiterbildung
  • Menschenrechte

Governance: Unternehmensführung und Kontrollmechanismen, beispielsweise:

  • Compliance
  • Risikomanagement
  • Unternehmensethik
  • Aufsichtsgremien

Die Berichtspflichten beschränken sich nicht auf den eigenen Unternehmensstandort. Auch vor- und nachgelagerte Bereiche der Wertschöpfungskette müssen berücksichtigt werden. Dazu gehören beispielsweise:

  • Lieferanten
  • Logistikpartner
  • Vertriebspartner
  • Nutzung von Produkten

Unternehmen müssen offenlegen, welche Nachhaltigkeitsrisiken und Chancen für ihr Geschäftsmodell bestehen. Dazu zählen unter anderem:

  • physische Klimarisiken
  • regulatorische Risiken
  • Marktveränderungen
  • technologische Entwicklungen

Die ESRS-Standards im Überblick

Die inhaltlichen Anforderungen der CSRD werden durch die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) konkretisiert.
Sie definieren, welche Informationen Unternehmen offenlegen müssen.

  

ESRS 1 beschreibt die allgemeinen Grundsätze der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Dazu gehören:

  • Struktur der Berichte
  • Wesentlichkeitsanalyse
  • Berichtsgrenzen
  • Datenerhebung

ESRS 2 enthält allgemeine Offenlegungspflichten für alle berichtspflichtigen Unternehmen. Hierzu zählen Informationen zu:

  • Strategie
  • Governance
  • Risikomanagement
  • Kennzahlen und Zielen

Die Umweltstandards decken unter anderem folgende Themen ab:

  • ESRS E1: Klimawandel
  • ESRS E2: Umweltverschmutzung
  • ESRS E3: Wasser- und Meeresressourcen
  • ESRS E4: Biodiversität und Ökosysteme
  • ESRS E5: Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

Für viele Unternehmen bildet die Treibhausgas-Bilanzierung eine wichtige Grundlage für diese Berichterstattung.

Die sozialen Standards befassen sich mit:

  • ESRS S1:eigenen Beschäftigten
  • ESRS S2: Mitarbeitenden in der Wertschöpfungskette
  • ESRS S3: betroffenen Gemeinschaften
  • ESRS S4: Verbraucherinnen und Verbrauchern

Im Governance-Bereich stehen unter anderem folgende Themen im Fokus:

  • ESRG G1: Unternehmensführung
  • interne Kontrollsysteme
  • Compliance
  • Geschäftsethik
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+++ Hinweis +++

Am 3. Juli 2026 wurden die revidierten ESRS Standards und der freiwillige Standard VS-Standard (ehemals VSME) von der EU Kommission final angenommen. Dies bedeutet über 60 Prozent weniger Pflichtdatenpunkte und über 70 Prozent weniger Datenpunkte, die insgesamt erfasst und dokumentiert werden müssen. Noch sind die Standards nicht rechtskräftig, da der Rat und das Parlament noch zwei Monate (auf vier verlängerbar) Einspruchszeit haben. 

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Wie Unternehmen sich auf die CSRD vorbereiten können

Auch wenn einzelne Fristen angepasst werden, lohnt sich eine frühzeitige Vorbereitung.

    Betroffenheit prüfen

    Betroffenheit und Fristen prüfen

    Prüfen Sie Unternehmensgröße, Umsatz, Rechtsform, Konzernstruktur und mögliche EU-Anknüpfungspunkte. Dokumentieren Sie außerdem, welcher Rechtsstand und welche Fristen für Ihr Unternehmen gelten.

    Wesentlichkeitsanalyse

    Doppelte Wesentlichkeitsanalyse vorbereiten

    Identifizieren und bewerten Sie wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen. Beziehen Sie dabei die eigene Geschäftstätigkeit sowie die Wertschöpfungskette ein. 

    THG-Bilanzierung

    THG-Bilanz erstellen

    Eine belastbare Datengrundlage ist Voraussetzung für viele Berichtspflichten. Die Erfassung von Emissionen bildet häufig den ersten Schritt.

    Gemeinsam Emissionen erfasssen

    Maßnahmenplan

    Maßnahmenplan definieren

    Auf Basis der Analyse sollten konkrete Ziele und Maßnahmen entwickelt werden. Dazu gehören beispielsweise:

    • Energieeffizienzmaßnahmen, Emissionsreduktion, Ressourceneinsparungen

    Ziele und Maßnahmen definieren

    Fördermöglichkeiten

    Fördermöglichkeiten prüfen

    Für Transformations- und Nachhaltigkeitsprojekte stehen verschiedene Förderangebote zur Verfügung. Diese können Unternehmen bei der Umsetzung unterstützen.

    Fördermöglichkeiten finden

    Das Wichtigste zur CSRD-Richtlinie

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    Ab wann gilt die CSRD?

    Für Unternehmen im aktuellen Anwendungsbereich beginnt die Berichtspflicht grundsätzlich für Geschäftsjahre ab 2027. Die erste Berichterstattung erfolgt damit grundsätzlich 2028 über das Geschäftsjahr 2027. Für Deutschland ist zusätzlich die nationale Umsetzung der EU-Änderungen zu beachten.

    Was ist der Unterschied zwischen CSRD und ESRS?

    Die CSRD ist die EU-Richtlinie. Die ESRS sind die Standards, die konkretisieren, welche Nachhaltigkeitsinformationen nach der CSRD offengelegt werden müssen.

    Müssen KMU einen CSRD-Bericht erstellen?

    KMU sind nach dem aktuellen EU-Rechtsrahmen grundsätzlich nicht direkt CSRD-pflichtig. Sie können jedoch freiwillig berichten und weiterhin von Kunden, Banken oder Geschäftspartnern nach Nachhaltigkeitsdaten gefragt werden

    Was ist die doppelte Wesentlichkeitsanalyse?

    Sie bewertet sowohl die finanziellen Auswirkungen von Nachhaltigkeitsthemen auf das Unternehmen als auch die Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf Umwelt und Menschen.