CSRD-Richtlinie
Was Unternehmen jetzt wissen müssen
Nachhaltigkeitsberichterstattung wird für Unternehmen zunehmend zur Pflicht. Mit der CSRD-Richtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive) hat die Europäische Union die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung deutlich erweitert.
Ziel ist es, Nachhaltigkeitsinformationen künftig ähnlich transparent, vergleichbar und prüfbar zu machen wie Finanzkennzahlen.
Viele Unternehmen müssen sich also auf neue Berichtspflichten einstellen, zusätzliche Daten erheben und Nachhaltigkeit in der Unternehmensstrategie verankern. Gleichzeitig entwickelt sich der regulatorische Rahmen weiter. Unternehmen sollten deshalb sowohl die aktuellen Anforderungen als auch die geplanten Anpassungen im Blick behalten.
Was ist die CSRD-Richtlinie?
Die CSRD-Richtlinie ist eine EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. Sie wurde im Jahr 2022 als Richtlinie (EU) 2022/2464 verabschiedet und ersetzt schrittweise die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD). Während die NFRD nur einen begrenzten Kreis großer Unternehmen betraf, erweitert die CSRD den Anwendungsbereich deutlich. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Umfang, Qualität und Prüfbarkeit der Berichterstattung.
Unternehmen müssen künftig detailliert offenlegen, wie sich Nachhaltigkeitsthemen auf ihr Geschäft auswirken und welchen Einfluss ihre Geschäftstätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft hat. Den Transformationsprozess dahin sollten betroffene Unternehmen strategisch planen.
Warum wurde die CSRD eingeführt?
Mit der CSRD verfolgt die Europäische Union mehrere Ziele:
Nachhaltigkeitsberichte wurden bislang oft nach unterschiedlichen Standards erstellt. Dadurch waren Unternehmen schwer vergleichbar. Die CSRD schafft einheitliche Vorgaben für die Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Investoren, Banken, Geschäftspartner und Kunden verlangen zunehmend belastbare Nachhaltigkeitsdaten. Die CSRD soll sicherstellen, dass diese Informationen vollständig, nachvollziehbar und verlässlich sind.
Die Richtlinie ist Teil des European Green Deal und der europäischen Sustainable Finance Agenda. Kapital soll gezielt in Unternehmen fließen, die Nachhaltigkeitsrisiken aktiv steuern und langfristig wirtschaften.
Nachhaltigkeit soll nicht länger als isoliertes Berichtsthema behandelt werden, sondern Teil der Unternehmenssteuerung werden.