Förderung
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Baden-Württemberg

Unternehmen machen Klimaschutz Beratungsförderung

Das Förderprogramm „Unternehmen machen Klimaschutz“ Beratungsförderung des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg unterstützt Unternehmen bei der Erstellung der Ist-Analyse anhand einer Treibhausgasbilanz, eines Transformationspfads und daraus abgeleiteter Klimaschutzmaßnahmen durch eine Zuschussförderung.

Was wird gefördert?

Die Beratungsförderung ist zweigeteilt: Beratungsförderung A und Beratungsförderung B bieten Unternehmen jeweils eine Förderung von zwei bis fünf Beratungstagen.

Gefördert werden die Unterstützung, Begleitung und/oder Durchführung einer Treibhausgasbilanz nach anerkannten Vorgaben (GHG-Protokoll, ISO 14064-1), Bilanzierungsunterstützung bei Scope 1-3 und die Beratung zu CSRD, insbesondere zu den Umweltzielen Klimaschutz (Mitigation) und der Anpassung an den Klimawandel (Adaption).

Bei vorliegender THG Bilanz sind weitere Fördertatbestände möglich: z.B. Identifizierung von Reduktionsmaßnahmen, Erstellung Transformationsroadmap, Planungsleitungen für die Umsetzung von THG-Reduktionsmaßnahmen.

Wer kann mitmachen?

Beratungsförderung A kann von allen Unternehmen mit Sitz oder Standort in Baden-Württemberg einmalig in Anspruch genommen werden.

Beratungsförderung B kann nach dem kostenlosen Beitritt zum Klimabündnis Baden-Württemberg in Anspruch genommen werden. Die Antragstellung ist fortlaufend möglich.

Voraussetzungen für die Förderung

Die beauftragten Beratenden müssen im Expertenatlas-BW für das Förderprogramm „Unternehmen machen Klimaschutz“ gelistet sein. Die Listung ist für alle qualifizierten Beratenden kostenlos möglich. Die Expertise ist gegenüber Umwelttechnik BW hierbei nachgewiesen.

Für den Beratungsbaustein B ist die Teilnahme am Klimabündnis BW Voraussetzung.

Verfahren

Die Antragstellung ist fortlaufend möglich. Die Antragsunterlagen sind hier zu finden.

Art und Form der Zuwendung

Der Zuschuss zur Beratung beträgt maximal 75 Prozent (900 Euro netto pro Personentag, bei einer zuwendungsfähigen Gesamtausgabe 1.200 Euro netto pro Personentag). Abrechenbar sind mindestens zwei vollständige Personentage. Somit kann jeweils eine maximale Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses von 4.500 Euro pro Beratungsförderung gewährt werden.

Tags
  • Beratung
  • Großunternehmen
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  • Start-up