Unternehmen machen Klimaschutz Investitionsförderung
Das Förderprogramm „Unternehmen machen Klimaschutz“ Investitionsförderung des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung von Projekten, die eine wesentliche Treibhausgasminderung oder -einsparung zur Folge haben.
Was wird gefördert?
Es werden Investitionen finanziell gefördert, durch die in der Schwerpunktanalyse relevante THG-Ursachen wesentlich reduziert werden.
Gefördert werden:
- Projekte, die aufzeigen, wie neue oder bereits etablierte technologische Verfahren zur THG-Vermeidung oder -Reduktion (z.B. durch Material- und Energieeffizienz, organisatorische Umstellung, Produktgestaltung, Produktnutzung etc.) genutzt oder kombiniert werden können
- Maßnahmen zur THG-Vermeidung oder -Reduktion durch Substitution von Rohstoffen, durch Rückgewinnung von Wertstoffen oder Energie, durch intelligenteren Einsatz von Rohstoffen und Energie sowie durch Nutzung nachwachsender Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, die nicht in Konkurrenz zur Nahrungsmittelproduktion stehen
- Lösungen im Bereich der Abwärme, die zur Vermeidung, Nutzung, Verstromung oder Auskopplung in ein Wärmenetz oder zu einer externen Wärmeabnahme führen
- Projekte und Maßnahmen zur Biologisierung industrieller Verfahren und Prozesse
- Lösungen, die das Recycling und die Rückführung von Rohstoffen ermöglichen und dadurch zur THG-Reduktion beitragen
- Technische, organisatorische oder konstruktive Veränderungen, die zur THG-Vermeidung oder -Reduktion führen
Wer kann mitmachen?
Die Investitionsförderung kann von Unternehmen mit Sitz oder Standort in Baden-Württemberg beantragt werden.
Voraussetzungen für die Förderung
Mit der Umsetzung der Investitionsmaßnahme darf vor Bewilligung der Zuwendung noch nicht begonnen worden sein. Die Umsetzung der Investitionsmaßnahme muss innerhalb eines Jahres begonnen sowie innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen werden, spätestens bis zum 30. September 2027 erfolgt sein.
Verfahren
Wenn Sie Fragen haben und fachliche Unterstützung brauchen, wenden Sie sich bitte an Jochen Leyhr vom Kompetenzzentrum Klimaschutz in Unternehmen BW.
Anträge können zum 31. März und 30. September eines jeden Jahres in elektronischer Form (ausgefüllte, digitale PDF ohne Unterschrift) und in Papierform (ausgedruckt und rechtsverbindlich unterschrieben) bei nachfolgender Anschrift eingereicht werden:
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Projektträger Karlsruhe (PTKA-BWP)
Hermann-von-Helmholtz-Platz 1
76344 Eggenstein-Leopoldshafen
@email
Die Antragsunterlagen sind hier zu finden.
Nach Einreichung werden die Projektideen fachlich geprüft und von einer Fachjury bewertet.
Art und Form der Zuwendung
Die Zuwendung wird als Projektförderung auf Antrag als Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses gewährt. Der Zuschuss beträgt maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 80.000 Euro. Förderungsfähig sind nur Nettopreise.
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