
Bioökonomie als Innovationsmotor für den Ländlichen Raum
Mit dem Förderaufruf „Bioökonomie als Innovationsmotor für den Ländlichen Raum“ unterstützt das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) gezielt Projekte, die zur nachhaltigen Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft beitragen. Im Fokus steht die Entwicklung und Umsetzung innovativer Bioökonomie-Konzepte, die biologische Ressourcen effizient nutzen, regionale Wertschöpfung stärken und zur Kreislaufführung von Materialien und Stoffströmen beitragen. Das Programm zielt darauf ab, die Innovationskraft von Unternehmen und Forschungseinrichtungen in Baden-Württemberg zu fördern, neue biobasierte Produkte und Verfahren zur Marktreife zu bringen und ländliche Regionen durch zukunftsweisende Technologien zu stärken. Die Maßnahme ist Bestandteil der Landesstrategie Nachhaltige Bioökonomie und wird durch die VDI/VDE Innovation + Technik GmbH betreut.
Was wird gefördert?
1. Wissensvermittlung und Technologietransfer (nicht-wirtschaftlicher Bereich)
- Förderziel: Verbreitung von Wissen und Technologien im Bereich Bioökonomie.
- Voraussetzung: Die Maßnahmen müssen vollständig im nicht-wirtschaftlichen Bereich erfolgen und Ergebnisse öffentlich zugänglich gemacht werden.
- Beispielhafte Aktivitäten: Fachworkshops, Leitfäden, Netzwerke, Bildungsformate.
2. Durchführbarkeits- und Machbarkeitsstudien (ab TRL 4)
- Förderziel: Bewertung neuer Wertschöpfungsketten hinsichtlich:
- technischer Machbarkeit,
- wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit,
- gesellschaftlichem Nutzen (inkl. Umwelteigenschaften).
- Beispielhafte Inhalte: Analysen zur Verwertung biogener Reststoffe oder zur Umsetzbarkeit regionaler Kreislaufmodelle.
3. Forschungs- und Entwicklungsprojekte (ab TRL 4)
- Förderziel: Weiterentwicklung innovativer Technologien im Bereich nachhaltiger Rohstoffnutzung.
- Beispielhafte Inhalte: Entwicklung neuer Verfahren zur Verarbeitung von Paludikulturen, Biotechnologie zur Herstellung biobasierter Materialien.
4. Demonstrationsvorhaben (ab TRL 6)
- Förderziel: Erprobung und Darstellung innovativer Technologien im praktischen Betrieb.
- Beispielhafte Inhalte: Pilotanlagen für Agriphotovoltaik, Bioraffinerien auf Basis von Biogasanlagen, regionale Verarbeitung alternativer Proteinquellen.
Wer kann mitmachen?
Mitmachen können alle Akteure, die innovative Ansätze im Bereich Bioökonomie verfolgen – vorausgesetzt, sie haben ihren Sitz oder Wirkungskreis in Baden-Württemberg und erfüllen die Anforderungen der VwV Bioökonomie Innovativ.
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
insbesondere aus den Bereichen Bioökonomie, Land- und Ernährungswirtschaft, Forstwirtschaft, Anlagenbau, Kreislaufwirtschaft, Biotechnologie und Materialentwicklung. - Kleine, mittlere und große Unternehmen
mit gestaffelten Beihilfehöchstsätzen je nach Unternehmensgröße (Details siehe unten). - Forschungseinrichtungen
Universitäten, Hochschulen, außeruniversitäre Institute, sofern sie förderfähig nach Landes- oder Bundesrecht sind. - Verbundprojekte
zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen sind ausdrücklich erwünscht; Kooperationen können zu erhöhten Fördersätzen führen. - Nicht-wirtschaftliche Träger
etwa für Bildungs- oder Transfervorhaben (z. B. Kammern, gemeinnützige Einrichtungen), wenn der nicht-kommerzielle Charakter gegeben ist.
Voraussetzungen für die Förderung
Inhaltliche Voraussetzungen
- Beitrag zur kreislauforientierten Bioökonomie in BW
- Nutzung biogener Rohstoffe aus Land-, Wald- oder Lebensmittelwirtschaft
- Bezug zu mindestens einem Förderschwerpunkt (z. B. Paludikultur, Agriphotovoltaik, biobasierte Materialien, Biogasanlagen)
Technologische Voraussetzungen
- TRL ≥ 4 für F&E- und Machbarkeitsprojekte
- TRL ≥ 6 für Demonstrationsvorhaben
- Nachweis von Technologiereife und Vorarbeiten erforderlich
Formale Voraussetzungen
- Sitz oder Wirkungskreis in Baden-Württemberg
Verfahren
Einstufig. Vergleichende Bewertung aller Anträge.
- max. 20 Seiten (Einzelvorhaben), max. 40 Seiten (Verbund) mit strukturierter Gliederung
Formgebundener Antrag
- bei Verbund: je Partner einzureichen
Art und Form der Zuwendung
Art der Zuwendung
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss
- Gewährung erfolgt als Projektförderung im Rahmen einer Anteilfinanzierung
Form der Zuwendung
- Die Förderquote richtet sich nach:
- Art des Vorhabens (Forschung, Entwicklung, Demonstration etc.)
- Unternehmensgröße (klein, mittel, groß)
- Kooperationsform (Einzel- oder Verbundprojekt)

Zuwendungsfähige Ausgaben
- Nur gemäß Definition in der VwV Bioökonomie Innovativ
- Beispiele: Personal, Material, externe Leistungen, Investitionen im Demonstrationsmaßstab (nach Einzelfallprüfung)
- Forschung und Entwicklung
- Großunternehmen ,
- KMU ,
- Start-up