Förderung
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Deutschland

Erneuerbare Energien – Standard

Das KfW-Programm ermöglicht eine zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung, zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) sowie von Maßnahmen zur Integration erneuerbarer Energien in das Energiesystem.

Was wird gefördert?

Folgende Investitionen werden finanziert:

  • Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien
  • Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen nur zur Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien
  • Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden
  • Flexibilisierung von Stromnachfrage und -angebot, Digitalisierung der Energiewende mit dem Ziel, die erneuerbaren Energien systemverträglich in das Energiesystem zu integrieren
  • Contracting-Vorhaben und Modernisierungen mit Leistungssteigerung

Wer kann mitmachen?

Für Vorhaben in Deutschland sind die folgenden in- und ausländischen Antragsteller antragsberechtigt:

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, sowie öffentliche Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit
  • Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts, kommunale Zweckverbände 
  • Privatpersonen und gemeinnützige Antragssteller
    Sie müssen zumindest einen Teil des erzeugten Stroms oder der erzeugten Wärme einspeisen.
  • Freiberufler

 

Für Vorhaben im Ausland sind folgende Antragsteller antragsberechtigt:

  • Deutsche private Unternehmen und deren Tochtergesellschaften im Ausland
  • Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung im Ausland
  • In Deutschland tätige Freiberufler

Verfahren

  1. Antrag vorbereiten mit dem KfW-Förderassistenten
  2. Finanzierungspartner finden
  3. Kredit beantragen
  4. Ihr Kreditantrag wird geprüft
  5. Kreditvertrag abschließen und starten

Detaillierte Informationen zur Beantragung des Kredits sowie die Antragsformulare finden hier.
 

Art und Form der Zuwendung

  • Bis zu 150 Mio. Euro pro Vorhaben.
  • Bis zu 100 Prozent der Investitionskosten (inkl. Mehrwertsteuer möglich).
  • Ein individueller Zinssatz wird durch die Bank ermittelt.
  • Es stehen Laufzeitvarianten bis zu 5, 10, 15, 20, 30 Jahren zu Verfügung.
Tags
  • Investition
  • KMU