Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen
Mit dem Förderprogramm Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen unterstützt das Bundeministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) im Bereich der erneuerbaren Ressourcen. Es zielt insbesondere auf eine nachhaltige Gewinnung und Nutzung von Biomasse aus der Land-, Forst- und Abfallwirtschaft ab.
Dabei sollen zum einen die Entwicklung innovativer, international wettbewerbsfähiger Produkte aus erneuerbaren Ressourcen sowie Verfahren und Technologien zu deren Herstellung gefördert und zum anderen die Entwicklung von Konzepten, die auf die Verbesserung der Nachhaltigkeit der biobasierten Wirtschaft ausgerichtet sind, unterstützt werden.
Was wird gefördert?
Mit dem vorliegenden Programm sollen vorrangig angewandte Forschung und Entwicklung im Bereich der nachhaltigen Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Ressourcen gefördert werden.
Das Programm bezieht sich auf:
- die nachhaltige Erzeugung, Bereitstellung, Verarbeitung und Nutzung erneuerbarer Ressourcen,
- biogene Ressourcen einschließlich Nebenprodukte, Rest- und Abfallstoffe (Abfälle mit Verwertungspotenzial) aus Land- und Forstwirtschaft, aus Aquakultur, Paludikultur, aus der verarbeitenden Industrie, dem Gewerbe und den Haushalten sowie erneuerbare, biogene Ressourcen aus der Kreislaufwirtschaft,
- die ressourcenschonende/-effiziente und umweltschonende Herstellung von Produkten aus nachhaltigen erneuerbaren Ressourcen sowie
- übergreifende Themen, wie Bewertungen zur Erzeugung und Nutzung nachhaltiger erneuerbarer Ressourcen einschließlich Dialogen mit der Gesellschaft
Die einzelnen Bereiche werden durch konkrete Förderaufrufe untersetzt.
Wer kann mitmachen?
- Eine natürliche oder juristische Person mit einem Sitz, einer Betriebsstätte oder einer Niederlassung in Deutschland
- Für die Bestimmung von Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im Sinne dieser Richtlinie gilt Anhang I der AGVO.
Voraussetzungen für die Förderung
- das Vorhaben den Zielsetzungen des vorliegenden Förderprogramms entspricht,
- an der Durchführung des Projektes ein erhebliches Bundesinteresse besteht,
- der Antragsteller über die notwendige Qualifikation und eine ausreichende personelle und materielle Kapazität zur Durchführung der Arbeiten verfügt,
- die wirtschaftlichen Verhältnisse geordnet sind und die Verwendung der Bundesmittel ordnungsgemäß nachgewiesen werden kann,
- die Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert ist,
- mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde,
- das Vorhaben zumindest teilweise in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt wird und die Ergebnisse in der Bundesrepublik Deutschland verwertbar sind.
Verfahren
Die Projektförderung im Rahmen des FPNR erfolgt über den Projektträger,
die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V.
Das Förderverfahren ist zweistufig. Die Antragstellung umfasst die
- Projektskizze (erste Stufe) und den
- Projektantrag (zweite Stufe)
Art und Form der Zuwendung
a) 100% der beihilfefähigen Kosten für Grundlagenforschung oder bei der Förderung von Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung für nichtwirtschaftliche Tätigkeiten im Sinne von Abschnitt 2.1.1 des Unionsrahmens für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation
b) 50% der beihilfefähigen Kosten für industrielle Forschung
c) 25% der beihilfefähigen Kosten für experimentelle Entwicklung
d) 50% der beihilfefähigen Kosten für Durchführbarkeitsstudien
Die Beihilfeintensität für industrielle und experimentelle Entwicklung können durch verschiedene Maßgaben erhöht werden.
Die Projektförderung erfolgt in der Regel im Wege der direkten Projektförderung durch nicht rückzahlbare Zuwendungen. Die Bemessung erfolgt auf Ausgaben- oder Kostenbasis.
- Umsetzung (nicht investiv) ,
- Forschung und Entwicklung
- Großunternehmen ,
- KMU ,
- Start-up