Förderung
Hängeregister mit Reitern, Reiter Fördermittel im Bildmittelpunkt
Baden-Württemberg

Beratungsförderung BERE

Beratungsförderung für gezielte Maßnahmen: Finden Sie maßgeschneiderte, branchenspezifische Lösungen, die Ihnen helfen, die Kosten für Material, Rohstoffe und Energie zu senken und die Treibhausgasbilanz in Richtung Klimaneutralität zu verbessern. - Jetzt mit vereinfachtem Antrag -

Was wird gefördert?

  • Beratungen über technische, organisatorische, wirtschaftliche und strategische Fragen der Ressourceneffizienz im Unternehmen
  • Beratungen zum Produktdesign im Sinne der Ressourceneffizienz und der Kreislaufführung von Stoffen (einschließlich CO2)
  • Beratungen über Ressourceneffizienz im Zusammenhang von regionalen Stoffkreisläufen
  • Beratung über die Verbesserung der Ressourceneffizienz durch Mehrwegsysteme
  • Beratungen über den Zusammenhang von Ressourceneffizienzmaßnamen und Klimaschutz sowie sonstigen Umweltauswirkungen und den Beitrag der Ressourceneffizienzeffizienzmaßnahmen im Unternehmen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen
  • Beratungen über Verbesserungen der Ressourceneffizienz entlang der Lieferkette für das Unternehmen
  • Beratungen zum Zusammenhang zwischen Ressourceneffizienz, Digitalisierung und/oder biologischer Transformation (nachhaltige Bioökonomie)
  • Beratungen über den Einsatz von Sekundärrohstoffen, um den Anteil an Recyclingmaterial in der Produktion und der Herstellung von Produkten deutlich zu steigern

Nicht förderfähig sind insbesondere folgende Beratungsinhalte:

  • Beratungen mit dem ausschließlichen Fokus der Energieeffizienzsteigerung
  • Schulungsveranstaltungen oder sonstige Gruppenveranstaltungen mit reinem Lehrcharakter
  • Qualitätsprüfung sowie technische, chemische oder ähnliche Untersuchungen
  • Beratungen, die überwiegend im Zusammenhang mit der konkreten Beschaffung sowie der konkreten Erstellung und faktischen Umsetzung der Einführung von Informations- und Kommunikationstechniken stehen
  • Weitere siehe Förderaufruf

Wer kann mitmachen?

Gefördert werden Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz in Baden-Württemberg, die bereits an einem KEFF+Check teilgenommen haben.

Voraussetzungen für die Förderung

Das Förderprogramm „Ressourceneffizienz in Unternehmen“ unterstützt im ersten Schritt Unternehmen mit dem KEFF+Check dabei, Effizienzpotenziale zu identifizieren. Im zweiten Schritt können Sie die Beratungsförderung im Bereich Ressourceneffizienz in Anspruch nehmen.

Ein KEFF+Check in Ihrem Unternehmen ist Voraussetzung für die Beratungsförderung.

Verfahren

Der maximale Zuschuss zu einer Beratung beträgt 5.500 Euro, gefördert werden bis zu zehn Personentage. Die Beratung muss spätestens sechs Monate nach der Bewilligung durchgeführt werden. Die Beratungsförderung kann je Unternehmen einmalig in Anspruch genommen werden.

Im Expertenatlas ConsultA-RE sind Berater:innen sowie Expert:innen zu den Themen Energie- und Materialeffizienz gelistet. Die umfassenden Profile erleichtern das Finden der passenden Dienstleister für Ihr Unternehmen. Das Akkreditierungsformular für Berater:innen steht in der Liste der Formulare (unten) zur Verfügung.

Den Antrag auf die geförderte Ressourceneffizienzberatung stellen Sie bitte sowohl schriftlich als auch in elektronischer Form als Word-Datei an die Landeskreditbank (L-Bank), 76113 Karlsruhe, @email.

Art und Form der Zuwendung

Zuwendung:

  • Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses
  • 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (40 % EFRE 10 % BW)
  • Zuwendungsfähigen Ausgaben: 1.100 Euro pro Personentag mit 8 Zeitstunden
  • Zuschuss: 50 Prozent, 550 Euro pro Personentag mit 8 Zeitstunden
  • Pro Beratung werden bis zu zehn Personentage gefördert
  • Maximale Zuschuss je Beratung: 5.500 Euro (10 Personentage à 550 Euro)
  • Die Beratungsförderung kann hierbei nur einmalig je Unternehmen in Anspruch genommen werden

Laufzeit, Antragsstellung und Auszahlung:

  • Anträge auf Förderung können laufend eingereicht werden
  • Anträge können solange bewilligt werden wie Fördermittel zur Verfügung stehen
  • Beratung soll spätestens sechs Monate nach der Bewilligung durchgeführt worden sein
  • Der Schlussverwendungsnachweis (Sachbericht + Rechnung über Stundenprotokoll des Beraters/der Beraterin) ist spätestens zwei Monate nach Abschluss der Beratung einzureichen
Tags
  • Beratung
  • KMU