Förderung
Hängeregister mit Reitern, Reiter Fördermittel im Bildmittelpunkt
Baden-Württemberg

Energiefinanzierung

Baden-Württemberg will den Einsatz erneuerbarer Energien im Land im Interesse einer nachhaltigen Energieversorgung. Die L-Bank fördert daher mit dem Programm Energiefinanzierung Anlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien sowie zur Speicherung und Verteilung der erzeugten Energie. Außerdem werden Maßnahmen zur besseren Integration erneuerbarer Energien in die Energieversorgung gefördert wie Lastmanagement bei den Endverbrauchern.

Mit den Förderdarlehen können private und öffentliche Unternehmen ihre Investitionen in Baden-Württemberg günstig finanzieren.

Was wird gefördert?

  • Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur Stromerzeugung oder zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien*,
  • Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur reinen Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien*,
  • Errichtung und Erweiterung von Wärme-/Kältenetzen und Wärme-/Kältespeichern, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden*,
  • Maßnahmen zur Integration erneuerbarer Energien in das Energiesystem (Errichtung, Erweiterung oder Erwerb von Anlagen zur Speicherung von Strom, Flexibilisierung der Anlagen zur Stromerzeugung, überbetriebliches Lastmanagement, Installation von Messeinrichtungen und Messsystemen),
  • Modernisierung, Instandhaltung oder Sanierung beim Erwerb gebrauchter Anlagen,
  • Umrüstung und Nachrüstung von Anlagen.

*einschließlich der hierfür erforderlichen Planungs-, Projektierungs- und Installationsmaßnahmen

Wer kann mitmachen?

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden,
  • Angehörige der Freien Berufe,
  • Einzelunternehmen,
  • Landwirtinnen und Landwirte, sofern der erzeugte Strom in ein öffentliches Netz eingespeist oder verkauft wird,
  • öffentliche Unternehmen,
  • Körperschaften des öffentlichen Rechts, kommunale Zweckverbände, Anstalten des öffentlichen Rechts,
  • Vereine, Genossenschaften, rechtsfähige Stiftungen sowie
  • gemeinnützige Antragstellerinnen und Antragsteller, sofern sie einen Teil der erzeugten Energie (Strom, Wärme) einspeisen und/oder verkaufen.

Voraussetzungen für die Förderung

Die Förderung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:

  • Umsetzung des Investitionsvorhabens in Baden-Württemberg.
  • Die Anlage muss die technischen Anforderungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erfüllen.
  • Das Vorhaben muss mit der Ausschlussliste und den Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe vereinbar sein.

Von der Förderung ausgeschlossen sind:

  • Grunderwerb, Betriebsfahrzeuge, Erwerb von Unternehmensanteilen oder Kapitalbeteiligungen,
  • Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, kommunale unselbstständige Eigenbetriebe,
  • Kreditinstitute, Versicherungen und vergleichbare Finanzinstitutionen sowie
  • Unternehmen in Schwierigkeiten.

Verfahren

Die Energiefinanzierung  wird bei der Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut beantragt. Der Antrag wird von dort an die L-Bank weitergeleitet.

Art und Form der Zuwendung

Die Förderung erfolgt als zinsverbilligtes Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt mindestens 25.000 Euro und höchstens 10 Millionen Euro je Vorhaben. Damit können Sie bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanzieren.

Es gibt zwei Konditionenvarianten: PV-Aufdach-Anlagen (mit Zinsbonus) und Sonstige Anlagen (Standardkonditionen).

Tags
  • Investition