Förderung
Hängeregister mit Reitern, Reiter Fördermittel im Bildmittelpunkt
Deutschland

Zirkuläre nachhaltige Textilien

Mit dieser Förderrichtlinie will das Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) mit Hilfe von Forschung, Entwicklung und Innovation die Kreislaufwirtschaft als effektiven Klima- und Ressourcenschutz in der deutschen Textilindustrie fördern.

Was wird gefördert?

Gefördert werden FuE-Verbundprojekte aus Wissenschaft, Wirtschaft und Praxis, eine Federführung aus Industrie oder Praxis ist erwünscht. Der ausgewählte Lösungsansatz ist in den Kontext des gesamten Wertschöpfungs­kreislaufs (Design, Herstellung, Nutzung, Sammlung, Aufbereitung und Sortierung, Recycling) einzubinden und entsprechende Partner und Stakeholder zur Umsetzung sind in das Forschungsprojekt zu integrieren. Die Vorhaben sollen eine Laufzeit von drei Jahren möglichst nicht überschreiten.

In den ganzheitlich ausgerichteten Projekten soll der gesamte Wertschöpfungskreislauf bearbeitet werden, dabei sind in der Regel folgende Punkte zu berücksichtigen:

  • Design und Produktion von kreislauffähigen nachhaltigen Textilien
  • Optimierung der Nutzungsphase von Textilien durch neue Geschäftsmodelle und Dienstleistungen
  • Nachverfolgung und Logistik von Textilien mit digitalen Technologien
  • Recycling von Textilien

Wer kann mitmachen?

Antragsberechtigt sind:

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (zum Beispiel Produzenten, Vertreiber, Designer, Logistiker, Recycler, Maschinenhersteller)
  • Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • Einrichtungen der Kommunen und Länder sowie Verbände
  • gesellschaftliche Organisationen (wie zum Beispiel Stiftungen, Vereine und NGOs)
  • Kommunikationsagenture

Voraussetzungen für die Förderung

Voraussetzung für die Förderung ist das Zusammenwirken von mehreren unabhängigen Partnern aus Wirtschaft, Wissenschaft beziehungsweise Einrichtungen der Kommunen und Länder im Rahmen gemeinsamer FuE-Vorhaben (Verbundvorhaben). Die Antragsteller müssen bereit sein, übergreifende Problemlösungen mit erkennbar eigen­ständigen Beiträgen arbeitsteilig und partnerschaftlich zu erarbeiten. Eine maßgebliche Wirtschaftsbeteiligung, insbesondere durch KMU, ist ausdrücklich erwünscht.

Verfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Art und Form der Zuwendung

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten17 fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Diese können unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben (siehe Anlage) anteilig finanziert werden. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind in der Regel die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können.